Zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Geldwäsche hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beschlossen, den § 261 StGB zu reformieren. Angelehnt wurde diese Reformation an die europäische Richtlinie (EU) 2018/1673, welche eine einheitliche Bekämpfung von Geldwäsche im europäischen Raum zum Ziel hat. Dass die Folgen der geplanten Neufassung nicht nur Relevanz für das Strafrecht im Allgemeinen hat, sondern auch das Steuerstrafrecht betrifft, ergibt sich aus dem Referentenentwurf des vorlegenden Bundesministeriums: