Bereits im August 2018 berichtete die Kanzlei RUGE FEHSENFELD in ihrem Blog über die Gruppenanfrage nach Irland: Da sich das Vermieten von Privatwohnungen als sogenannte „Airbnb’s“ an mehr und mehr Beliebtheit erfreute, regte die Hamburger Finanzverwaltung über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein Auskunftsersuchen bei der europäischen Tochtergesellschaft der Airbnb, Inc., mit Sitz in Dublin, an. Grund dafür war der Verdacht, die Mieteinnahmen aus dem Konzept „Airbnb“ würden von einigen steuerpflichtigen Vermietern nicht ordnungsgemäß besteuert werden. Es folgte ein langwieriger Rechtsstreit, den die deutschen Behörden nun gewannen: Die Gesellschaft „Airbnb“ ist zur Offenlegung der Vermieterdaten zum Zwecke der steuerrechtlichen Kontrolle verpflichtet worden – die Steuerfahnder arbeiten bereits auf Hochtouren.