I. Einleitung
Ein drittes Maßnahmenpaket zur Entlastung von Unternehmen, Bürgern und der Verwaltung wurde am 18.09.2019 vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht, das auch Auswirkungen auf das Steuerrecht hat. Insgesamt sollen die Unternehmen hierdurch um Bürokratiekosten von mehr als EUR 1 Mrd. entlastet werden.
II. Änderungen
Die angestrebten Änderungen des Pakets betreffen im steuerrechtlichen Sinne vor allem Änderungen der Abgabenordnung sowie des Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetzes. Besonders die Anpassungen im Umsatzsteuerrecht fallen positiv für Existenzgründer aus. Hierzu einige ausgewählte und für den unternehmerischen Alltag besonders relevante Gesetzesänderungen: