Nicht selten kommt es vor, dass der zukünftige Erblasser im Ausland verstirbt oder Nachlassvermögen im (EU-)Ausland besitzt. Dieser Umstand stellte europäische Juristen bis vor kurzem noch vor erhebliche Schwierigkeiten: In beiden Fällen prallen verschiedene souveräne Staaten mit eigenständigen Rechtsordnungen aufeinander.