Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments – Aktuelle Klarstellung des BFH
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Juni 2025 (II R 28/22) bringt für die steuerliche Praxis bei Erbfällen eine wichtige Klärung: In bestimmten Konstellationen kann sich der Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer um viele Jahre nach hinten verschieben, etwa wenn ein Testament erst Jahre nach dem Erbfall gefunden und durch die Gerichte bestätigt wird. Dieser Beitrag erläutert anhand des BFH-Urteils, wie und wann die Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer zu laufen beginnt und welche praktischen Konsequenzen sich für Erben, Nachlassgerichte und Berater ergeben.
Im zugrundeliegenden Fall war der Kläger zunächst aufgrund gesetzlicher Erbfolge mit seiner Schwester hälftiger Erbe geworden, da das Testament der Erblasserin zum Zeitpunkt der ersten Nachlassabwicklung und Steuerfestsetzung nicht bekannt war. Erst gut eineinhalb Jahrzehnte später wurde ein neueres Testament gefunden, das den Kläger zum Alleinerben bestimmte. Nach langwierigem Rechtsstreit vor den Nachlassgerichten wurde der Kläger schließlich als Alleinerbe im Erbschein ausgewiesen. Im Anschluss erließ das Finanzamt einen Änderungsbescheid und setzte eine höhere Erbschaftsteuer fest. Der Kläger meinte, die Festsetzungsfrist sei bereits abgelaufen gewesen, da sie seiner Ansicht nach schon mit der ersten Testamentsbekanntgabe beziehungsweise mit der ersten Steuerfestsetzung zu laufen begonnen habe.
Genau an dieser Stelle klärte der BFH nun präzise, wie die Vorschriften der Abgabenordnung (§ 170 V Nr. 1 AO) anzuwenden sind. Entscheidend ist nach Auffassung des Gerichts nicht die bloße allgemeine Kenntnis vom eigenen Erbenstatus, sondern der „rechtsgültige Erwerb“ aufgrund eines bestimmten Rechtsgrundes. Im Fall testamentarisch eingesetzter Erben – insbesondere, wenn mehrere Testamente im Raum stehen oder Streit um deren Wirksamkeit besteht – kommt es auf die gesicherte Kenntnis des Erwerbs aus genau diesem Testament an. Diese Kenntnis kann auch erst Jahre nach dem Tod des Erblassers eintreten, zum Beispiel nach der testamentarischen Eröffnung oder spätestens nach einer gerichtlichen Entscheidung im Erbscheinverfahren, wenn etwa ein anderer potenzieller Erbe Widerspruch einlegt.
Der BFH konkretisierte, dass die Anlaufhemmung, also das Hinauszögern des Beginns der Festsetzungsfrist, erst mit der gerichtlichen Feststellung des Erbrechts aus dem maßgeblichen Testament endet – unabhängig davon, ob die gerichtliche Entscheidung noch mit Rechtsmitteln anfechtbar ist oder tatsächlich angefochten wird. Mit anderen Worten, es zählt bereits der sogenannte „Vorbescheid“ des Nachlassgerichts, mit dem der Erbschein angekündigt wird, als maßgeblicher Zeitpunkt für den Erwerb der sicheren Kenntnis. Die eigentliche Erteilung des Erbscheins oder eine erst viel später rechtskräftig abgeschlossene gerichtliche Entscheidung sind für den Fristbeginn unerheblich.
Wesentlich ist: Die Wirkung der „Anlaufhemmung“ wird nur für den jeweils konkreten Rechtsgrund des Erwerbs verbraucht. Wird ein neues, rechtsgültiges Testament aufgefunden, das zu einem anderen Erben oder Erbanteil führt, beginnt für diesen neuen Sachverhalt die Festsetzungsfrist der Erbschaftsteuer erneut mit der gesicherten Kenntnis aus dem jeweils letzten, wirksamen Testament.
Für die Praxis bedeutet dieses Urteil, dass bei Auffinden eines späteren Testaments und nachgeschobenen steuerlichen Korrekturen auf Seiten der Erben mit steuerlichen Nachforderungen auch nach Jahrzehnten gerechnet werden muss. Das Finanzamt bleibt nach wie vor berechtigt (und verpflichtet), die Steuerfestsetzung zu korrigieren, sobald ein neuer, rechtsgültiger Erbfall bekannt wird, selbst wenn zum vorherigen Rechtsgrund (beispielsweise gesetzliche Erbfolge) bereits ein bestandskräftiger Steuerbescheid existiert. Erben und Berater müssen deshalb sorgfältig darauf achten, eventuelle spätere Testamente umgehend dem Nachlassgericht sowie dem Finanzamt anzuzeigen. Auf Seiten der Verwaltung gewinnt die lückenlose Dokumentation über den tatsächlichen Fristbeginn im Bescheidverfahren weiter an Bedeutung.
Zusammenfassend verdeutlicht die Entscheidung des BFH die Bedeutung eines präzisen Verständnisses der gesetzlichen Fristenmechanik im Erbschaftsteuerrecht. Der Zeitpunkt der Erlangung der sicheren Kenntnis vom Erwerb aufgrund eines bestimmten Testaments kann für die steuerliche Belastung Jahre nach dem Erbfall maßgeblich werden. Unklare Erbfolgen, später aufgefundene Testamente und streitige Erbscheinverfahren machen daher eine besonders sorgfältige steuerliche Begleitung erforderlich.
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