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Einführung der neuen Grundsteuer in Hamburg: Was Eigentümerinnen und Eigentümer jetzt wissen müssen!

20. September 2024

Der Hamburger Senat hat ein neues Gesetzespaket zur Grundsteuerreform beschlossen, das ab 2025 in Kraft tritt. Die Bürgerschaft wird das sogenannte Grundsteueränderungsgesetz voraussichtlich im Oktober 2024 verabschieden. Doch was bedeutet das für Eigentümer?

Die neuen Hebesätze und Regelungen

Ab 2025 gelten in Hamburg folgende Hebesätze:

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 100 %
  • Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke): 975 %
  • Grundsteuer C (für bestimmte baureife, unbebaute Grundstücke): 8.000 %

Die in Hamburg geplante Grundsteuer C zielt darauf ab, ungenutzte Baugrundstücke effektiver zu mobilisieren, um dem Mangel an Wohnraum entgegenzuwirken. Sie richtet sich an Eigentümer von baureifen, aber unbebauten Grundstücken, die diese als Spekulationsobjekte zurückhalten, anstatt sie für den Bau von Wohnungen zu nutzen. Durch eine erhöhte Besteuerung soll ein Anreiz geschaffen werden, diese Flächen zügiger zu bebauen. Die Regelung bezieht sich insbesondere auf Grundstücke, die für den Bau von Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen geeignet sind. Für Fälle wirtschaftlicher Unzumutbarkeit ist eine Ausnahmeregelung geplant. Grundstücke, die rein gewerblichen, industriellen oder dem Gemeindebedarf dienen, sind von der Steuer ausgenommen.

Zusätzlich wird die bisher nur für Gewerbegrundstücke geltende Härtefallregelung auf Wohngrundstücke ausgeweitet. Umfangreiche Ermäßigungen für geförderte oder denkmalgeschützte Wohnungen bleiben ebenfalls bestehen.

Auswirkungen auf Eigentümerinnen und Eigentümer

Die genaue Höhe der Grundsteuer ab 2025 wird in den Grundsteuerbescheiden festgelegt, die ab März 2025 versendet werden. Um eine erste Orientierung zu erhalten, sind bereits jetzt Beispielberechnungen auf www.grundsteuer-hamburg.de verfügbar. Durch die Systemumstellung kann es zu einer Erhöhung oder Verringerung der Grundsteuer kommen. Insgesamt bleibt die Grundsteuer B aber aufkommensneutral, sodass die Gesamtsteuerbelastung in Hamburg unverändert bleibt.

Neue Fristen und Zahlungsmodalitäten

Die neue Grundsteuer wird erstmalig am 30. April 2025 fällig. Weitere Zahlungstermine im Jahr 2025 sind der 15. Mai, 15. August und 15. November. Ab 2026 gelten die gewohnten vierteljährlichen Zahlungstermine am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Um die Zahlungen rechtzeitig und korrekt abzuwickeln, empfiehlt es sich, ein SEPA-Lastschriftmandat beim Finanzamt einzureichen. Auf diese Weise werden die fälligen Beträge automatisch vom Konto eingezogen. Bestehende Daueraufträge sollten im Dezember 2024 entsprechend angepasst oder gelöscht werden, um den geänderten Beträgen und Fälligkeitsterminen gerecht zu werden.

Was bedeutet die Reform für Mieterinnen und Mieter?

Die Grundsteuer richtet sich grundsätzlich an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien, die diese jedoch im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umlegen können. Die Finanzbehörde wird Mieter im Rahmen einer Informationskampagne über die Änderungen informieren, kann jedoch keine spezifischen Fragen zur Grundsteuer für einzelne Wohnungen oder Häuser beantworten, da diese Daten durch das Steuergeheimnis geschützt sind. Mieterinnen und Mieter sollten sich bei Fragen zur neuen Grundsteuer direkt an ihre Vermieter wenden, sobald diese die erforderlichen Informationen erhalten haben.