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Kryptowährungen und Steuern

Unsere langjährige Expertise in der steuerlichen Beratung, Nacherklärung und Deklaration von Einkünften im Zusammenhang mit Kryptowährungsgeschäften wie z. B. Trading, (Liquidity) Mining, Staking, Lending, Futures und Margintrading legt den Grundstein für einen zukunftsorientierten Ansatz bei der Beratung unserer Mandanten. Wir beraten Sie steuergestaltend in Bezug auf alle Kryptowährungstransaktionen, unterstützen Sie bei der Steuerdeklaration und dem Führen von Einsprüchen und finanzgerichtlichen Verfahren, übernehmen aber auch Rückfragen des Finanzamts zur Besteuerung von Kryptowährungsgeschäften und begleiten Betriebsprüfungen. Auch das Fertigen von Nacherklärungen und (strafbefreienden) Selbstanzeigen gehört zu unserem Leistungsportfolio – bislang ausnahmslos erfolgreich. Bei der steuerlichen Aufarbeitung der Transaktionen sowie bei der Erstellung von Steuerreports helfen wir gerne aus steuerrechtlicher Perspektive. Beim Import der Transaktionen und der Validierung der Daten hilft der CoinTracking Full-Service oder andere Kontakte aus unserem Netzwerk, an die wir Sie bei Bedarf zielgerichtet vermitteln können.

Steuerrechtliche Behandlung von Kryptowährungsgeschäften

Der Handel mit Kryptowährungen sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Einkünfte wie (Liquidity) Mining, Staking, Lending oder auch Margintrading sowie Optionen und Futures und weiteren (nicht steuerbaren?) Vorgängen wie Forks und Airdrops gewinnen stetig an Umfang und Bedeutung.

Die steuerrechtliche Behandlung von Kryptowährungsgeschäften ist in vielen Teilen noch unklar. Auch wenn das oberste deutsche Finanzgericht (BFH) im Februar 2023 entschied, dass der Handel mit Kryptowährungen als „andere Wirtschaftsgüter“ im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerpflichtig ist und, dass das „strukturelle Vollzugsdefizit“ bei der Besteuerung von Kryptowerten nicht vorliege, sind darüber hinaus viele weitere Fragen ungeklärt. In der Steuerliteratur und auch in der „Steuerpraxis“ mit der Finanzverwaltung haben sich einige Ansichten zumindest manifestiert. Viele weitere Detailfragen (z. B. die Abgrenzung von privaten und gewerblichen Einkünften, der Zugang zum niedrigeren Abgeltungsteuersatz für Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowerten (Fremdwährungen i. S. d. Steuerrechts?) sowie die Frage der entgeltlichen Anschaffung von Rewards) sind durch die Finanzrechtsprechung bislang nicht (höchst)richterlich geklärt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich erstmals im Mai 2022 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten geäußert.

Das BFH-Urteil vom 14. Februar hat zwingend Einfluss auf die Beratung für das Trading von Kryptowerten. Das BMF-Schreiben ist für die Steuerpflichtigen und ihre Berater hingegen nicht bindend, sollte aber stets im Auge behalten werden und abweichende Auffassungen zum BMF-Schreiben sind aus verfahrens- und steuerstrafrechtlichen Gründen bei der Abgabe der Steuererklärung zu kennzeichnen.

Unsere Kanzlei besitzt umfangreiches Knowhow im Bereich der Besteuerung von Kryptowährungen (siehe auch unsere Zertifizierung auf CoinTracking) und langjährige Erfahrungen in der Fertigung von – ausnahmslos erfolgreichen – Selbstanzeigen. Darüber hinaus wurde Johannes Ebner im Jahr 2023 der Titel „Zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE)“ vom Institut für Angewandtes Wirtschaftsrecht verliehen.

Johannes Ebner M.I.Tax Partner | Dipl.-Finanzwirt | Steuerberater | Fachberater für Int. Steuerrecht

Johannes Ebner M.I.Tax

Partner | Dipl.-Finanzwirt | Steuerberater | Fachberater für Int. Steuerrecht

Leistungen als Steuerberater

  • Erstellung von Steuererklärungen mit Einkünften aus Kryptowährungsgeschäften
  • Unterstützung beim Steuerreporting
  • Beantwortung von Finanzamtsanfragen und Gutachten im Zusammenhang mit Kryptowährungen
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Beratung zu Spot-Trading, Mining, Staking, Liquidity Mining, Termingeschäfte NFTs, Lending, uvm.

Vorteile

  • Fachübergreifende Kompetenzen Steuergestaltung, Steuerrecht und Steuerstrafrecht
  • Spezialisierte Steuerberater, zertifizierte Berater und Fachanwälte für Steuerrecht
  • Vortragstätigkeit im Bereich Kryptowährungen
  • Netzwerk-Kontakte zu Krypto-Task-Forces der Finanzverwaltung, Steuerreportinganbietern, Blockchainverbänden, Krypto-Analysten, Krypto-Finfluencern, etc.

Leistungen als Rechtsanwalt (Fachanwalt für Steuerrecht)

  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten
  • Erstellung von (strafbefreienden) Selbstanzeigen und Nacherklärungen sowie die Begleitung bei eingeleiteten Steuerstrafverfahren
  • Kryptowährungen und Wegzugsbesteuerung
  • Erstellung von Herkunftsnachweisen