Kryptowährungen verschenken
Wenn Sie Kryptowährungen an Freunde oder Familie verschenken, können Sie von schenkungsteuerlichen Freibeträgen profitieren. Für Ehepartner liegt dieser Freibetrag bei EUR 500.000.00, während Kinder von einem Freibetrag von EUR 400.000,00 Euro profitieren können. Freunde und andere Verwandte kommen bis zu einem Betrag von 20.000,00 Euro ebenfalls in den Genuss der Steuerbefreiung. Vorteil einer frühzeitigen Schenkung ist, dass mögliche Wertsteigerungen bereits in der Person des Beschenkten entstehen können.
Wichtig zu wissen ist, dass die Bewertung der geschenkten Kryptowährung am Tag der Übertragung erfolgt und die Freibeträge Beträge alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden können.
Ein entscheidender Aspekt beim Verschenken von Kryptowährungen ist die ordnungsgemäße Dokumentation. Diese ist notwendig, um den Wert des Geschenks zum Zeitpunkt der Übertragung korrekt festhalten zu können. Außerdem ist es ratsam, dem Beschenkten eine Einführung in die Verwaltung seiner neuen digitalen Vermögenswerte zu geben, um sicherzustellen, dass die Kryptowährung sicher und verantwortungsvoll genutzt wird.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die ertragsteuerliche Haltefrist, die vom Beschenkten fortgeführt wird. Das bedeutet, dass wenn Sie Ihre Kryptowährung bereits über ein Jahr gehalten haben, bevor Sie sie verschenken, der Beschenkte diese unter Umständen steuerfrei veräußern kann, sollte er sie nach Ablauf dieser Frist verkaufen.