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Vererbung von Kryptowährungen

Die Vererbung von Kryptowährungen ist ein komplexes, rechtliches Thema, welches durch die Besonderheiten digitaler Vermögenswerte geprägt ist. Zentral ist dabei der sogenannte Private-Key, welcher die faktische Verfügungsgewalt über die Kryptowährung ermöglicht. Dieser Schlüssel kann, sofern er physisch (z.B. auf Papier oder einem USB-Stick) gesichert ist, wie ein herkömmliches Erbe behandelt und übertragen werden. Ist der Private-Key jedoch auf einem externen Server gespeichert, erfordert der Zugriff seitens der Erben rechtliche Schritte, um die Herausgabe der Daten vom Anbieter einzufordern.

Eine klare Dokumentation zu Lebzeiten des Erblassers, die detailliert den Besitz und die Zugangsmöglichkeiten zu den Kryptowährungen aufzeigt, ist daher essenziell. Die Erben müssen nicht nur über das digitale Vermögen informiert, sondern auch technisch in der Lage sein, dieses zu verwalten. Wir hier bei RUGE FEHSENFELD raten dazu, die Zugangsdaten sicher und offline zu speichern, um Risiken wie den Verlust oder Diebstahl zu minimieren.

Rechtlich gesehen bleibt die Übertragbarkeit von Kryptowährungen via Erbschaft ein teils ungeklärtes Feld. Die dezentrale Speicherung der Daten auf der Blockchain und die damit verbundene Unmöglichkeit einer zentralen Zugriffskontrolle, wie etwa bei sozialen Medien, erfordert eine differenzierte Betrachtung im Vergleich zu traditionellen Vermögenswerten. Hinzu kommen steuerliche Aspekte, da Kryptowährungen in Deutschland der Erbschaftsteuer unterliegen und der Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls relevant wird.

Für eine effektive Erbregelung empfiehlt es sich daher, nicht nur ein Testament anzulegen, das explizite Anweisungen zur Vererbung der digitalen Währungen enthält, sondern auch eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies gewährleistet, dass der letzte Wille des Erblassers klar dokumentiert und rechtlich durchsetzbar ist, und hilft den Erben, ihre Rechte und Pflichten im Umgang mit dem digitalen Nachlass zu verstehen.

Kompetenzen im Bereich Kryptowährung

Weitere Kompetenzen

Johannes Ebner M.I.Tax Partner | Dipl.-Finanzwirt | Steuerberater | Fachberater für Int. Steuerrecht

Johannes Ebner M.I.Tax

Partner | Dipl.-Finanzwirt | Steuerberater | Fachberater für Int. Steuerrecht