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Aktuelle Gesetzeslage zur Selbstanzeige

Verschärfung der Voraussetzungen

Die gesetzlichen Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und zum Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen wurden zum 1.1.2015 weiter verschärft. Inhaltlich hervorzuheben sind u. a. folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche:

  • die steuerliche Anlaufhemmung für nicht deklarierte ausländische Kapitalerträge,
  • die Anpassung der Sperrgründe bei der strafbefreienden Selbstanzeige durch Absenkung der Betragsgrenze auf EUR 25.000,
  • die Aufnahme der Hinterziehungszinsen als Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige,
  • die Ausdehnung des Vollständigkeitsgebots auf zehn Jahre in allen Fällen der Steuerhinterziehung,
  • die Staffelung des Zuschlags abhängig vom Hinterziehungsvolumen,

Entscheidend ist jedoch, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige auch weiterhin möglich ist. Wir informieren Sie umfassend über die Voraussetzungen. Wir haben einschlägige Erfahrung im Umgang der Offenlegung von Auslandsvermögen und haben bereits weit mehr als 200 Auslandskonten ausnahmslos erfolgreich deklariert.

Kompetenzen im Bereich Selbstanzeige

Weitere Kompetenzen

Sascha Fehsenfeld LL.M. Steuerberater | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Erbrecht | Fachberater für Internationales Steuerrecht

Sascha Fehsenfeld LL.M.

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Johannes Ebner M.I.Tax Partner | Dipl.-Finanzwirt | Steuerberater | Fachberater für Int. Steuerrecht

Johannes Ebner M.I.Tax

Partner | Dipl.-Finanzwirt | Steuerberater | Fachberater für Int. Steuerrecht