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Automatischer Informationsaustausch

Grenzenlose Transparenz

Der Automatische Informationsaustausch (AIA) ist eine neue weltweite Regulierung, die dazu beitragen soll, die Steuertransparenz zu erhöhen. Mit der Änderung der deutschen Zinsinformationsverordnung wurde das Bankgeheimnis für eine Vielzahl von Auslandskonten faktisch beendet.

Ausnahmen hiervon bildeten zunächst noch Konten in den Ländern Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino. Bei diesen Ländern endete das Bankgeheimnis zum 1.1.2017. Nicht nur Zinsen, sondern sämtliche Kapitalerträge und Guthaben auf Konten im Ausland werden für die deutschen Finanzämter zukünftig transparent. Da die Meldungen an die deutschen Finanzämter für das Wirtschaftsjahr 2017 zu Beginn des Jahres 2018 erstmals übermittelt werden, bleibt für die aktive Gestaltung der Nachdeklaration im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige noch ein kleines Zeitfenster.

Steuerpflichtige, die bislang nicht erklärte Erträge aus Bankkonten der oben genannten oder anderen „Drittländern“ erzielt haben, sollten kurzfristig die Chance einer strafbefreienden Selbstanzeige nutzen. Gleiches gilt für diejenigen Steuerpflichtigen, die aus ausländischen Bankkonten keine Erträge erzielt, aber hohe Einzahlungen auf ausländischen Konten geleistet haben, die aus bislang nicht erklärten Einkunftsquellen stammen.

Kompetenzen im Bereich Selbstanzeige

Weitere Kompetenzen

Sascha Fehsenfeld LL.M. Steuerberater | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Erbrecht | Fachberater für Internationales Steuerrecht

Sascha Fehsenfeld LL.M.

Steuerberater | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Erbrecht | Fachberater für Internationales Steuerrecht