Skip to main content

Ablauf einer Selbstanzeige

Von Anfang bis Ende Vertrauenssache

In einem zunächst unverbindlichen und persönlichen Gespräch mit einem erfahrenen Steueranwalt wird Ihre ganz individuelle Situation vertraulich und ausführlich erörtert bis alle offenen Fragen zu Ihrer und unserer Zufriedenheit geklärt sind. Nur so kann am Ende die vom Gesetz geforderte Vollständigkeit der Selbstanzeige gewährleistet werden. Von besonderem Interesse sind regelmäßig neben der Einkommensteuer auch schenkung- und erbschaftsteuerliche Aspekte. Im Anschluss überlassen Sie uns eine Vollmacht für das Finanzamt und die ausländische Bank. Wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit der Bank auf und lassen uns die notwendigen Bankunterlagen unmittelbar und anonymisiert zukommen.

Nach Erhalt der Unterlagen werden die Einkünfte aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften sowie die nachzuzahlenden Steuern nebst Zinsen von uns ermittelt. In diesem Zusammenhang werden auch abzugsfähige Werbungskosten, anrechenbare ausländische Steuern und etwaige Verluste geltend gemacht. Wir teilen Ihnen unser errechnetes Ergebnis mit, damit Sie die Zahlung an das Finanzamt zur gegebenen Zeit anweisen können.

Aufgrund der komplexen und vertraulichen Thematik werden sämtliche der vorgenannten Vorgänge im Ablauf der Selbstanzeige persönlich und ausschließlich von einem unserer Partner durchgeführt. Sie haben somit durchgängig einen direkten Ansprechpartner, der Sie auf Wunsch laufend über den Stand des Verfahrens informiert hält und Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung steht.

Kompetenzen im Bereich Selbstanzeige

Weitere Kompetenzen

Sascha Fehsenfeld LL.M. Steuerberater | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Erbrecht | Fachberater für Internationales Steuerrecht

Sascha Fehsenfeld LL.M.

Steuerberater | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Erbrecht | Fachberater für Internationales Steuerrecht