Finale Staatenaustauschliste 2025: BMF veröffentlicht aktualisierte Länderübersicht zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten
Mit Schreiben vom 3. Juni 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die finale Staatenaustauschliste 2025 im Sinne des § 1 Abs. 1 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) veröffentlicht. Die Liste benennt jene Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland am 30. September 2025 einen automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten durchführt. Die Veröffentlichung stellt einen zentralen Bestandteil der internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung dar und hat unmittelbare Bedeutung für meldende Finanzinstitute sowie betroffene Kontoinhaber.
Hintergrund dieser Regelung ist das Ziel einer internationalen Transparenz im Bereich der Finanzkonten. Bereits mit dem Inkrafttreten des FKAustG wurde ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, um Informationen über Finanzkonten grenzüberschreitend automatisch auszutauschen. Die rechtliche Grundlage ist in internationalen Übereinkünften wie der EU-Amtshilferichtlinie (2011/16/EU), der multilateralen Vereinbarung zum Common Reporting Standard (CRS-MCAA) und dem Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen verankert.
Die finale Staatenaustauschliste benennt 115 Staaten, die nach der aktuellen Rechtslage die Voraussetzungen für einen solchen Austausch erfüllen. Hierzu zählen neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch zahlreiche Drittstaaten, die sich durch bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen zur Umsetzung des CRS verpflichtet haben. Der Austausch erfolgt zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der jeweils zuständigen ausländischen Behörde. Die deutschen Finanzinstitute sind verpflichtet, dem BZSt bis spätestens 31. Juli 2025 die entsprechenden Finanzkontendaten für das Meldejahr 2024 zu übermitteln. Die Datenübertragung hat dabei im amtlich vorgeschriebenen Format und ausschließlich auf elektronischem Wege zu erfolgen (§ 27 Abs. 2 FKAustG).
Einige Staaten, etwa bestimmte Offshore-Finanzzentren wie die Kaimaninseln oder die Britischen Jungferninseln, erhalten zwar Informationen von Deutschland, liefern selbst jedoch keine Daten zurück. Diese asynchrone Informationslage ergibt sich aus Notifikationen nach § 7 Absatz 1b der multilateralen Vereinbarung und hat zur Folge, dass deutsche Finanzinstitute für diese Staaten keine Datensätze an das BZSt übermitteln müssen – ein wichtiger Hinweis für die Praxis.
Das BMF kündigt zudem bereits an, dass für den folgenden Meldezeitraum 2025 eine aktualisierte Staatenaustauschliste 2026 im nächsten Jahr veröffentlicht werden wird. Damit bleibt der Datenaustauschprozess dynamisch und erfordert kontinuierliche Aufmerksamkeit der meldenden Stellen.
Ziel des automatischen Informationsaustauschs ist es, steuerliche Relevanz von Auslandskonten für die inländische Besteuerung sicherzustellen, Steuerhinterziehung zu unterbinden und die grenzüberschreitende Amtshilfe zu intensivieren. Für Berater wie Steueranwälte, Finanzinstitute und betroffene Steuerpflichtige ist die jährliche Staatenaustauschliste daher ein wesentliches Instrument, um die eigenen Meldepflichten und Risiken korrekt einzuordnen.
Fazit: Mit der Staatenaustauschliste 2025 legt das BMF verbindlich fest, mit welchen 115 Staaten Deutschland in diesem Jahr automatisch Finanzdaten austauscht. Ziel ist es, Auslandskonten transparenter zu machen und Steuerhinterziehung zu verhindern. Für Banken ist die Liste eine wichtige Arbeitsgrundlage, für Kontoinhaber ein klarer Hinweis: Auslandsvermögen bleibt für die Steuer nicht länger im Verborgenen. Wer seine Pflichten kennt und erfüllt, ist auf der sicheren Seite. Alle anderen sollten das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige rechtzeitig in Betracht ziehen.
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