Es ist ein Thema, das eigentlich keine Berührungspunkte mit dem Steuerrecht aufweist. Dennoch müssen viele Gesellschafter und Geschäftsführer sich neben der Steuerpflicht auch über dieses Thema informieren: Das Bundessozialgericht hat wiederholt entschieden, dass auch eine GmbH hinsichtlich des Gehaltes, das sie an ihre Geschäftsführer ausschüttet, abgabepflichtig i.S.d. § 24 I KSVG sein kann. Voraussetzung dafür ist zum einen, dass der Gesellschafter sozialrechtlich als Gesellschafter zu bewerten ist und überwiegend künstlerisch oder publizistisch tätig wird. Wann das Bundessozialgericht diese Voraussetzungen als erfüllt betrachtet, erklären wir im Folgenden.