BMF-Schreiben vom 6. März 2025
Das neue BMF-Schreiben vom 6. März 2025 verschärft u. a. die Anforderungen an die steuerliche Dokumentation von Kryptowährungen erheblich. Wer seine Transaktionen nicht lückenlos dokumentiert und aufbereitet, riskiert Schätzungen und steuerliche Nachteile. Wir fassen die wichtigsten Änderungen des BMF-Schreibens für Sie zusammen.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
1. Strengere Mitwirkungspflichten
Das Finanzamt verlangt künftig eine vollständige, plausible und nachvollziehbare Dokumentation aller Krypto-Transaktionen. Fehlen Nachweise, darf das Finanzamt die Gewinne schätzen – mit potenziell hohen Steuerforderungen.
2. Dokumentationspflicht gilt auch für private Anleger
Nicht nur professionelle Trader sind betroffen: Auch Privatpersonen müssen jede Transaktion einzeln dokumentieren – mit Angaben zu:
• Datum
• Menge
• Kurs
• Plattform (Exchange)
• Wallet-Adresse
• Verwendeter Bewertungsmethode (z. B. FIFO, Einzelmethode)
Als zulässige Nachweise gelten:
- offizielle Plattform-Reporte und Börsennachweise
- Screenshots oder Daten aus Blockchain-Explorern
- Wallet-Backups
- steuerlich anerkannte Krypto-Steuersoftware (z. B. CoinTracking)
3. Erweiterte Aufbewahrungspflichten
Wer innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 500.000 € Krypto-Gewinne erzielt (ab 2027: 750.000 €), muss alle steuerlich relevanten Unterlagen 6 Jahre lang aufbewahren – ähnlich wie bei gewerblichen Einkünften.
4. Nachweise auch für Staking, Lending, Airdrops
Die Dokumentationspflicht gilt nicht nur für Käufe und Verkäufe, sondern auch für (beispielhaft):
- Staking
- Lending
- Airdrops
- Liquidity Mining
Erforderlich sind Angaben zu:
- Art der Erträge
- Beginn und Ende der Aktivitäten
- Konditionen (z. B. Staking-Rate, Lock-up-Period)
- tatsächlich erzielten Erträgen
5. Pflicht zum Jahresendnachweis
Zum 31.12. eines jeden Jahres müssen Anleger ihre Wallet-Bestände und Plattform-Daten nachweisen. Fehlende Nachweise könnten zu steuerlichen Schätzungen führen.
6. Besteuerung nicht geclaimter Staking-Rewards
Neu: Auch nicht geclaimte Staking-Erträge gelten spätestens am 31.12. als zugeflossen und damit steuerpflichtig – es sei denn, die Rewards sind technisch gesperrt und somit objektiv nicht verfügbar.
7. Steuer-Software & Datenzugriff
Wer Krypto-Steuersoftware verwendet, muss sicherstellen, dass diese prüfbare und unveränderbare Daten liefert. Zudem erhält das Finanzamt das Recht auf Datenzugriff – ein weiterer Schritt in Richtung digitaler Steuerprüfung.
Was bedeutet das für Anleger?
Die neuen Vorgaben machen deutlich:
Ohne lückenlose Dokumentation drohen erhebliche steuerliche Risiken. Daher gilt weiterhin:
- Alle Transaktionen dokumentieren (inkl. aller erforderlichen Angaben)
- Steuer-Software nutzen – und deren Eignung für Finanzamtsprüfungen prüfen
- Jahresendnachweise rechtzeitig vorbereiten
- Erträge aus Staking, Lending, Airdrops etc. ordnungsgemäß nachweisen
- Nicht auf eine Steuerfreiheit durch „Nicht-Claimen“ hoffen
Die verschärften Anforderungen zeigen: Krypto-Investments geraten zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung. Eine frühzeitige und professionelle Beratung kann helfen, böse Überraschungen zu vermeiden.