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Besteuerung von Krypto-Assets in Deutschland: Ein kurzer Leitfaden

Die Besteuerung von Krypto-Assets, darunter Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether sowie digitale Tokens, ist ein wichtiger Aspekt für Anleger in Deutschland. Mit der wachsenden Popularität dieser digitalen Vermögenswerte stellt sich zunehmend die Frage, wie Gewinne und Einkünfte aus solchen Investments steuerlich behandelt werden.

Veräußerungsgewinne und die einjährige Spekulationsfrist

Krypto-Assets werden in Deutschland als „andere Wirtschaftsgüter“ eingestuft. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen unterliegen im Privatvermögen der Einkommensteuer, sofern die Vermögenswerte weniger als ein Jahr gehalten werden. Diese einjährige Spekulationsfrist entscheidet darüber, ob auf Gewinne Steuern zu zahlen sind. Werden die Assets länger als ein Jahr gehalten, sind die Gewinne in der Regel steuerfrei. Es gibt jedoch eine Freigrenze von EUR 600,- pro Kalenderjahr (ab 2024 EUR 1.000,-; Gewinne, die diese Grenze überschreiten, müssen mit dem individuellem Steuersatz versteuert werden.

Kryptowährung und Mining

Das Mining von Kryptowährungen kann, je nach Umfang, als gewerbliche oder private Tätigkeit klassifiziert werden. Einkünfte aus dem Mining werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt, wenn es sich um eine dauerhafte und selbstständige Tätigkeit zur Gewinnerzielung handelt. Ansonsten gelten sie als sonstige Einkünfte.

Staking und Lending

Einkünfte aus Staking oder Lending werden unterschiedlich behandelt, je nachdem ob die Aktivität als gewerblich oder privat eingestuft wird. Einkünfte aus dem passiven Staking, bei dem der Investor nicht aktiv an der Validierung von Transaktionen beteiligt ist, gelten als sonstige Einkünfte. Es gilt eine Freigrenze von EUR 256,- pro Jahr für sonstige Einkünfte. Sog. aktives Staking (Forging) gilt laut dem BMF als Gewerbebetrieb.

Besteuerung von Airdrops und Forks

Bei Airdrops hängt die Steuerpflicht davon ab, ob eine Gegenleistung erbracht wurde oder nicht. Hard Forks sind keine Anschaffung und Veräußerung. Im Zeitpunkt des Forks sind die Anschaffungskosten auf die beiden Währungen aufzuteilen und das originäre Anschaffungsdatum bleibt für die Haltedauer bestehen.

Bedeutung der FIFO-Methode

Für die Berechnung von Krypto-Gewinnen wird regelmäßig die FIFO-Methode („First in, First out“) angewendet. Diese Methode unterstellt, dass die zuerst erworbenen Coins auch zuerst verkauft werden.

Kompetenzen im Bereich Kryptowährung

Weitere Kompetenzen

Johannes Ebner M.I.Tax Partner | Dipl.-Finanzwirt | Steuerberater | Fachberater für Int. Steuerrecht

Johannes Ebner M.I.Tax

Partner | Dipl.-Finanzwirt | Steuerberater | Fachberater für Int. Steuerrecht