Steuerrecht
Corona-Hilfen für Familien
Nicht zuletzt aufgrund der Schließung von Kitas und Schulen sind Familien von den „Corona-Maßnahmen“ besonders betroffen. Um die finanziellen Auswirkungen davon etwas abzumildern, hat die Bundesregierung einige Maßnahmen zur Entlastung von Familien beschlossen:
Anhängiges BFH-Verfahren zur Arbeitshilfe des BMF zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung (AfA) von bebauten Grundstücken ist eine Kaufpreisaufteilung des Gesamtkaufpreises vorzunehmen. Der Hintergrund ist, dass lediglich der Gebäudeanteil abschreibungsfähig ist. Der Anteil für den Grund und Boden unterliegt nach dem Gesetz keiner Abnutzung.
Familienheim steuerfrei vererben: Hinweise aus jüngerer Rechtsprechung
Der Erwerb eines Familienheims von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten oder durch Kinder des Verstorbenen ist von der Erbsteuer unter bestimmten Voraussetzungen befreit. Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind im § 13 Absatz 1 Nummer 4b und 4c ErbStG definiert. In der jüngeren Vergangenheit gab es neue Rechtsprechung zu einigen dieser Voraussetzungen.
Auswirkungen eines Steuerklassenwechsels bei Erhalt von Kurzarbeitergeld
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise und den damit verbundenen Arbeitsausfällen sind viele Unternehmen gezwungen Kurzarbeit anzuzeigen und zu beantragen. Bei Vorliegen der betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit in diesen Fällen 60 Prozent des während der Kurzarbeit entgangenen pauschalierten Nettoentgelts der betroffenen Arbeitnehmer, bei Eltern mit einem Kind im steuerlichen Sinne sind es […]
Aufwendungen für Erststudium sind nicht beruflich veranlasst
Ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgericht klärt die Frage, ob es sich bei den Kosten für eine (schulische oder universitäre) Erstausbildung um Werbungskosten oder um Sonderausgaben handelt. „Klassische“ duale Ausbildungen oder ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses sind im Folgenden nicht betroffen.