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Steuererklärung im Studium

10. August 2020

In einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen VI R 17/20 (VI R 64/12)) stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar, dass es sich bei den Kosten für ein Erststudium nicht um Werbungskosten handelt. Was das konkret bedeutet und warum eine Steuererklärung im Studium trotzdem sinnvoll sein kann, zeigt dieser Artikel.

Der BFH folgt der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichtes, welches bereits zu Beginn des Jahres zu dieser Frage eine Entscheidung getroffen hat. Dieses Urteil haben wir bereits in unserem Blog behandelt. Mehr zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und ihren Folgen ist hier nachzulesen.

Es kursiert das Gerücht, dass es für Studierende dadurch nicht mehr sinnvoll sei, eine Steuererklärung zu erstellen. Diese pauschale Aussage ist allerdings falsch! Der Hauptaspekt, der zu dieser Annahme führt, ist die Tatsache, dass es sich bei Kosten für ein Erststudium um sog. Sonderausgaben und nicht um Werbungskosten handelt. Sonderausgaben dürfen nämlich nur in dem Jahr abgezogen werden, in dem sie anfallen und nur bis zu einer Höhe von EUR 6.000,00 pro Jahr. Für Werbungskosten hingegen gibt es keine Höchstgrenze und sie können auch in den folgenden Jahren noch abgezogen werden. Ein sog. Werbungskostenvortrag kann erzielt werden, wenn hinreichend Werbungskosten entstanden sind, die demnach nicht durch das Erststudium veranlasst sind.

Ein Kostenvortrag in die Zukunft ist bei Ausgaben für das Erststudium nicht möglich, sodass diese Kosten nur zu einer Steuerersparnis führen können, wenn in demselben Jahr Steuern gezahlt worden sind. Wenn z. B. aufgrund einer werkstudentischen Tätigkeit oder einer Beschäftigung an der Uni Lohnsteuer einbehalten worden ist, kann die Abgabe einer Steuererklärung auch ohne weitere Aufwendungen zu einer Steuererstattung führen. Die Abgabe einer Steuerklärung wäre Studierenden dann zu empfehlen!

Es bleibt festzuhalten, dass die Abgabe einer Steuererklärung auch dann sinnvoll sein kann, wenn dies zunächst unwahrscheinlich erscheint. Bei weiterem Interesse empfehlen wir unseren oben erwähnten, ersten Blogbeitrag zum Thema „Aufwendungen im Erststudium“.