Selbstanzeige
Automatischer Informationsaustausch: nächste „Selbstanzeigewelle“?
Bereits seit dem 30. September 2017 nimmt Deutschland am sogenannten „Automatischen Informationsaustausch“ teil. Im Rahmen dessen leitet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach Maßgabe des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) im jährlichen Turnus steuerlich relevante Informationen (wie z.B. meldepflichtige Konten von Personen mit Wohnsitz im Ausland) an die zuständigen Behörden im Ausland zur Bearbeitung in eigener Zuständigkeit weiter.
Selbstanzeige bei Subventionsbetrug möglich?
Zur Abmilderung der mit der Corona-Pandemie eingetretenen wirtschaftlichen Verwerfungen wurden umfangreiche Hilfsprogramme ins Leben gerufen.
Beginn des Laufs von Hinterziehungszinsen bei Schenkungsteuerhinterziehung
Grundsätzlich ist der Schenker oder der Beschenkte verpflichtet, die Schenkung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen. Eine ordnungsgemäße Anzeige durch die Beteiligten erfolgte zunächst nicht. Die Schenkungsteuer wurde aufgrund einer späteren Selbstanzeige festgesetzt. Hinterzogene Steuern sind grundsätzlich zu verzinsen, da die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sichergestellt werden soll.
Strafbefreiende Selbstanzeige – nicht nur ein deutsches Erfolgsmodell
Am 1. Januar 2010 trat in der Schweiz eine sogenannte „kleine Steueramnestie“ in Kraft. Die Schweiz führte damit ein, was der deutsche Gesetzgeber bereits seit Jahrzehnten kennt – die strafbefreiende Selbstanzeige.
Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung bei Karussell- und Kettengeschäften nach § 25f UStG
Mit dem ab dem 1. Januar 2020 gültigen und neu eingeführten § 25f UStG wird eine (weitere) Regelung zur Versagung von Steuerbefreiungen und Vorsteuerabzügen bei Steuerhinterziehung eingeführt.