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Selbstanzeige

Die Türkei tritt dem AIA bei

24. Juni 2021
Im vergangenen Jahr berichteten wir in unserem Blog bereits über den kommenden Beitritt der Türkei in das internationale Abkommen zum „Automatischen Informationsaustausch“. Dies hat voraussichtlich auch Konsequenzen für die Zivilbevölkerung in Deutschland, denn künftig wird nun auch die Türkei steuerrechtlich relevante Informationen an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiterleiten.

Steuerdaten aus Dubai gehen jetzt an die Länder

17. Juni 2021
Das Bundesfinanzministerium hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Januar 2021 beauftragt, die Verhandlungen mit einem anonymen Informanten zu führen und sog. Steuer-Daten aus Dubai zu erwerben. Nach Abschluss der Verhandlungen hat das BZSt die Daten im Februar diesen Jahres erworben. Seit diesem Zeitpunkt wurden die Daten aufbereitet, damit sie den zuständigen Ländern zur Auswertung […]

Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

27. April 2021
Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde die Richtlinie (EU) 2018/822 vom 15. Mai 2018, Anl. L 139 vom 5.Juni 2018 S.1, zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Das nun ergangene BMF-Schreiben vom 29.03.2021 mit 71 Seiten soll der Auslegung und der Anwendung des Gesetzes dienen.

Airbnb-Vermietung und Steuerpflicht – eine Fortsetzung

14. September 2020
Bereits im August 2018 berichtete die Kanzlei RUGE FEHSENFELD in ihrem Blog über die Gruppenanfrage nach Irland: Da sich das Vermieten von Privatwohnungen als sogenannte „Airbnb’s“ an mehr und mehr Beliebtheit erfreute, regte die Hamburger Finanzverwaltung über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein Auskunftsersuchen bei der europäischen Tochtergesellschaft der Airbnb, Inc., mit Sitz in Dublin, […]

Automatischer Informationsaustausch: nächste „Selbstanzeigewelle“?

31. Juli 2020
Bereits seit dem 30. September 2017 nimmt Deutschland am sogenannten „Automatischen Informationsaustausch“ teil. Im Rahmen dessen leitet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach Maßgabe des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) im jährlichen Turnus steuerlich relevante Informationen (wie z.B. meldepflichtige Konten von Personen mit Wohnsitz im Ausland) an die zuständigen Behörden im Ausland zur Bearbeitung in eigener Zuständigkeit weiter.