Selbstanzeige
Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde die Richtlinie (EU) 2018/822 vom 15. Mai 2018, Anl. L 139 vom 5.Juni 2018 S.1, zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Das nun ergangene BMF-Schreiben vom 29.03.2021 mit 71 Seiten soll der Auslegung und der Anwendung des Gesetzes dienen.
Airbnb-Vermietung und Steuerpflicht – eine Fortsetzung
Bereits im August 2018 berichtete die Kanzlei RUGE FEHSENFELD in ihrem Blog über die Gruppenanfrage nach Irland: Da sich das Vermieten von Privatwohnungen als sogenannte „Airbnb’s“ an mehr und mehr Beliebtheit erfreute, regte die Hamburger Finanzverwaltung über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein Auskunftsersuchen bei der europäischen Tochtergesellschaft der Airbnb, Inc., mit Sitz in Dublin, […]
Automatischer Informationsaustausch: nächste „Selbstanzeigewelle“?
Bereits seit dem 30. September 2017 nimmt Deutschland am sogenannten „Automatischen Informationsaustausch“ teil. Im Rahmen dessen leitet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach Maßgabe des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) im jährlichen Turnus steuerlich relevante Informationen (wie z.B. meldepflichtige Konten von Personen mit Wohnsitz im Ausland) an die zuständigen Behörden im Ausland zur Bearbeitung in eigener Zuständigkeit weiter.
Selbstanzeige bei Subventionsbetrug möglich?
Zur Abmilderung der mit der Corona-Pandemie eingetretenen wirtschaftlichen Verwerfungen wurden umfangreiche Hilfsprogramme ins Leben gerufen.
Beginn des Laufs von Hinterziehungszinsen bei Schenkungsteuerhinterziehung
Grundsätzlich ist der Schenker oder der Beschenkte verpflichtet, die Schenkung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen. Eine ordnungsgemäße Anzeige durch die Beteiligten erfolgte zunächst nicht. Die Schenkungsteuer wurde aufgrund einer späteren Selbstanzeige festgesetzt. Hinterzogene Steuern sind grundsätzlich zu verzinsen, da die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sichergestellt werden soll.