Finale Staatenaustauschliste zur Bekämpfung von Steuerbetrug bekannt gegeben
Das Bundesfinanzministerium hat am 26. Juni 2019 ein Schreiben veröffentlicht, in welchem es die finale Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG für den Datenaustausch zum 30. September 2019 bekannt gibt. Ziel ist die grenzüberschreitende Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung durch den globalen Austausch steuerrechtlich relevanter Informationen zwischen dem BZSt und den jeweils zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten bzw. Drittstaaten. Das vollständige Schreiben und die Liste finden Sie hier.
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