Erbrecht
Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019
Nach langer Beratungszeit ist es der Finanzverwaltung kurz vor Jahresende doch noch gelungen die neuen amtlichen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 (ErbStR 2019) zu veröffentlichen. Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 21. August 2019 entsteht. Sie gelten aber auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem 22. August 2019 […]
Keine Besuchspflicht per Testament
Eine Verknüpfung von Besuchspflichten mit der Erbenstellung durch den Erblasser ist, trotz der grundgesetzlich geschützten Testierfreiheit, sittenwidrig. Der Erbe hatte versucht, per Testamentsbestimmung eine Besuchspflicht seiner Enkel durchzusetzen. In seinem handschriftlichen Testament wurden die Ehefrau und ein Sohn mit jeweils 25% vom Geldvermögen bedacht. Bezüglich seiner beiden Enkel traf der Erblasser folgende testamentarische Verfügung: „Die […]
Enterben genügt nicht
Grundsätzlich steht jedem Abkömmling, Eltern oder Ehegatten ungeachtet seiner Erbenstellung gemäß § 2303 BGB im Erbfall ein Pflichtteil zu. Auch bei einer „Enterbung“ steht dem genannten Personenkreis daher der Pflichtteil zu. Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann auch dieser Pflichtteil gemäß § 2333 BGB entzogen werden. Vorliegend hatte der kinderlose Erblasser seine Ehefrau zu seiner […]
Besuchszwang im Testament – sittenwidrig?
Grundsätzlich herrscht in Deutschland Testierfreiheit. Das heißt, der Erblasser kann frei verfügen, was er möchte. Dies ist Ausfluss der verfassungsrechtlich verankerten Privatautonomie. Die Testierfreiheit des einen hört aber da auf, wo sie zur Beschränkung der Freiheit eines anderen wird. Dies bekam ein Großvater zu spüren, der seinen Enkeln im Testament einen „Besuchszwang“ auferlegte. Er setzte […]
Grundbuchamt und OLG verweigern Einsicht in Grundbuch – Zu Recht?
Grundsätzlich ist in öffentlichen Registern wie Handels- oder Vereinsregistern eine uneingeschränkte Einsichtnahme durch Interessierte zulässig. Um Einsicht in ein Grundbuch nehmen zu dürfen, ist allerdings das Vorbringen eines berechtigten Interesses an der Einsichtnahme erforderlich. Grund dafür ist, dass bei der Grundbucheinsicht sensible Informationen – alle das Grundstück betreffenden Vermögens- und Schuldverhältnisse -öffentlich einsehbar werden.