Reform der Krypto-Steuern? Grünen-Entwurf gescheitert – was Anleger jetzt wissen sollten
Aktuelle Rechtslage: Haltefrist bleibt vorerst
Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum werden weiterhin als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG behandelt:
• Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt.
• Nach über einem Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei.
• Es gilt eine Freigrenze von 1.000,- Euro (seit 2024, zuvor 600,- Euro) pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte.
Diese steuerliche Privilegierung langfristiger Krypto-Investments bleibt vorerst bestehen.
Gescheiterter Reformversuch der Grünen
Bündnis 90/Die Grünen wollten diese Privilegierung abschaffen. Ihr Gesetzentwurf sah insbesondere vor:
• Aufhebung der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte,
• Besteuerung sämtlicher Krypto-Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45 %),
• einen Bestandsschutz für vor dem 31.12.2025 angeschaffte Coins.
Dieser Entwurf ist im Finanzausschuss des Bundestages gescheitert: Lediglich Die Linke stimmte zu; CDU/CSU, AfD und die Mehrheit der SPD lehnten ab. Ein gesetzlicher Systemwechsel hin zu einer durchgängigen Besteuerung von Kryptogewinnen ist damit aktuell vom Tisch.
Trotzdem Druck auf Kryptoinvestoren: SPD-Pläne und Meldepflichten
Trotz des Scheiterns gilt:
• Der Bundesfinanzminister (SPD) hat öffentlich angekündigt, Kryptowährungen künftig „anders besteuern“ zu wollen. Konkrete Gesetzesvorschläge stehen noch aus.
• Mit der Umsetzung von DAC 8 werden Krypto-Dienstleister ab 1.1.2026 verpflichtet, Nutzerdaten und Transaktionsdaten automatisiert an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
• Parallel wertet die Finanzverwaltung bereits heute große Krypto-Datenpakete aus und geht verstärkt gegen nicht erklärte Kryptogewinne vor.
Die politische Richtung ist damit klar: Mehr Transparenz, weniger Spielraum für nicht erklärte Gewinne, voraussichtlich perspektivisch auch eine strengere Besteuerung.
Praxisempfehlungen für Anleger und Unternehmen
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir:
1. Transaktionen lückenlos dokumentieren
Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge, Transfers zwischen Wallets und Erträge (z.B. Staking, Lending, Liquidity Mining) sollten vollständig nachvollziehbar erfasst werden. Dies ist nicht nur Voraussetzung für die korrekte Anwendung der Haltefrist, sondern dient auch der Vermeidung ungünstiger Schätzungen durch das Finanzamt.
2. Steuerliche Deklaration überprüfen
Frühere Steuererklärungen sollten daraufhin geprüft werden, ob sämtliche Kryptogewinne (und ggf. -verluste) ordnungsgemäß erklärt wurden. In risikobehafteten Fällen kann eine strafbefreiende Selbstanzeige oder Berichtigung von Steuererklärungen in Betracht kommen.
3. Entwicklung im Blick behalten
Künftige Reformen – insbesondere ein möglicher SPD-Entwurf – können die Spielregeln kurzfristig ändern. Wer seine Datenlage und Portfolio-Struktur bereits jetzt geordnet hat, kann schneller und rechtssicher reagieren.
Zu dem Thema sowie zu allen anderen steuerlichen und erbrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Nummer 040/ 528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de.
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