Neue BMF-Regelungen für Krypto: Verschärfte Dokumentations- und Nachweispflichten ab 2025!
Krypto-Investoren und Unternehmen aufgepasst: Das neue BMF-Schreiben (06.03.2025) bringt schärfere Anforderungen an die Dokumentation und Nachweise für Krypto-Transaktionen. Wer seine Krypto-Gewinne nicht sauber dokumentiert, riskiert ungünstige Schätzungen durch das Finanzamt oder sogar steuerliche Nachteile.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
1. Strengere Mitwirkungspflichten für Steuerzahler
Das Finanzamt verlangt künftig eine vollständige, plausible und nachvollziehbare Dokumentation aller Krypto-Transaktionen. Fehlen Nachweise, darf das Finanzamt die Gewinne schätzen – mit potenziell hohen Steuerforderungen
Konkret bedeutet das:
- Alle Krypto-Transaktionen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Fehlende Beweise können zu einer ungünstigen Schätzung führen.
- Berichte von Steuer-Software sind nicht automatisch ausreichend – sie müssen plausibel und vollständig sein.
(Randziffern: Rz. 87-92)
2. Dokumentationspflicht für private Krypto-Transaktionen
Jede Kauf- oder Verkaufstransaktion muss detailliert dokumentiert werden. Wer auf Plattformen wie Binance, Coinbase oder Uniswap handelt, braucht lückenlose Nachweise.
Erforderliche Angaben:
- Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt
- Menge und Art des Kryptowerts
- Kurswert in Euro
- Handelsplattform oder Wallet-Adresse
- Verwendungsreihenfolge (FIFO oder Einzelbetrachtung)
Welche Nachweise sind zulässig?
- Transaktionshistorien von Handelsplattformen (z. B. Binance, Kraken)
- Blockchain-Explorer (z. B. Etherscan, BTCscan)
- Wallet-Backups & Kontoauszüge (bei Fiat-Umwandlungen)
- Steuerreports von anerkannten Software-Tools (z. B. CoinTracking)
(Randziffern: Rz. 102-103)
3. Aufbewahrungspflichten: Jetzt auch für private Anleger mit hohen Einkünften!
Wer innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 500.000 € Krypto-Gewinne erzielt (ab 2027: 750.000 €), muss alle steuerlich relevanten Unterlagen 6 Jahre lang aufbewahren – ähnlich wie bei gewerblichen Einkünften.
(Randziffer: Rz. 105)
4. Nachweispflicht für Staking-, Lending- und Airdrop-Einkünfte
Neben klassischen Verkäufen müssen auch Erträge aus Staking, Lending oder Airdrops dokumentiert werden. Das betrifft insbesondere Plattformen wie Kraken, Nexo oder DeFi-Protokolle.
Zusätzliche Pflichtangaben:
- Art des Vorgangs (z. B. Pool-Staking, Lending)
- Überlassungsbeginn und -ende
- Konditionen (z. B. Verzinsung, Sperrfristen)
- Erhaltene Gegenleistung
(Randziffer: Rz. 103)
5. Neue Jahresendpflicht: Krypto-Bestände müssen am 31.12. nachgewiesen werden
Das Finanzamt kann von Steuerpflichtigen verlangen, ihre Wallet-Bestände zum Jahresende nachzuweisen. Wer mehrere Wallets nutzt, muss nun eine vollständige Übersicht führen.
Erforderliche Nachweise:
- Wallet-Adressen & Bestände am 31.12.
- Genutzte Handelsplattformen & Transaktions-Hashes
- Account-Daten bei Börsen
(Randziffer: Rz. 104)
6. Steuerpflicht für nicht geclaimte Staking-Rewards am Jahresende
Auch nicht geclaimte Staking-Erträge gelten spätestens am 31.12. als steuerpflichtig – es sei denn, die Rewards sind technisch gesperrt und somit objektiv nicht verfügbar.
Neue Regelung:
- Staking-Rewards gelten als zugeflossen, sobald sie geclaimt werden
- Aber spätestens am 31.12. müssen unverfügbare, aber wirtschaftlich zugängliche Staking-Rewards versteuert werden!
- Falls die Tokens technisch gesperrt sind (z. B. in einer Sperrfrist), entsteht keine Steuerpflicht.
(Randziffer: Rz. 48a)
7. Nutzung von Steuer-Software & Finanzamt-Zugriff auf Daten
Wer Steuer-Software wie Cointracking, koinly oder Blockpit nutzt, muss sicherstellen, dass die Daten nachvollziehbar, unveränderbar und prüfbar sind. Das Finanzamt darf auf diese Daten zugreifen.
(Randziffern: Rz. 98-99)
Was bedeutet das für Anleger?
Wer Krypto-Gewinne nicht sauber dokumentiert, riskiert Steuernachzahlungen oder ungünstige Schätzungen.
Daher gilt ab sofort:
- Sämtliche Transaktionen in einer Steuer-Software erfassen & regelmäßig prüfen
- Jahresendnachweise für Wallets & Handelsplattformen vorbereiten
- Staking- und Lending-Einkünfte detailliert dokumentieren
- Steuer-Reports von Handelsplattformen & Blockchain-Explorer nutzen
- Nicht-Claimen von Staking-Rewards bringt keine dauerhafte Steuerersparnis mehr
Die verschärften Anforderungen zeigen: Krypto-Investments sind steuerlich kein rechtsfreier Raum. Eine frühzeitige und professionelle Beratung kann helfen, böse Überraschungen zu vermeiden.
Zu diesem Thema sowie zu allen anderen steuerrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Nummer 040/ 528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de.