Skip to main content

FTX-Insolvenz: Rückzahlungen, Rechtslage und Handlungsmöglichkeiten für Geschädigte

25. April 2025

Die Insolvenz der Krypto-Börse FTX im November 2022 gilt als eines der spektakulärsten Kapitel in der Geschichte digitaler Vermögenswerte. Milliardenwerte verschwanden, tausende Anleger weltweit – auch aus Deutschland – verloren den Zugriff auf ihre Investitionen. Zwei Jahre später beginnt FTX mit den Rückzahlungen. Doch die steuerliche Bewertung der Entschädigungen wirft Fragen auf, insbesondere wegen der Rückzahlung in Fiat-Währung und der zugrunde gelegten Bewertungsbasis vom 11. November 2022.

Hintergrund zur FTX-Insolvenz und Rückzahlungsstruktur

FTX wurde 2019 gegründet und avancierte rasch zu einer der größten Krypto-Handelsplattformen weltweit. Im Zuge massiver Veruntreuungen von Kundengeldern meldete FTX im November 2022 Insolvenz nach US-Recht an.

Seit Februar 2025 erfolgen nun erste Rückzahlungen an Geschädigte. Die Auszahlung erfolgt in US-Dollar (Fiatgeld), nicht in Kryptowährungen. Maßgeblich für die Berechnung ist der USD-Wert der Vermögenswerte am Tag der Insolvenzeröffnung – dem 11.11.2022. Für viele Investoren bedeutet das einen signifikanten finanziellen Nachteil, da der Kurs vieler Kryptowährungen seither erheblich gestiegen ist.

Ziel der Rückzahlungen laut Restrukturierungsplan:
98 % der Gläubiger sollen bis zu 118 % des damaligen USD-Wertes ihrer Forderungen erhalten.

Juristische Bewertung und Bedeutung der Rückzahlung in Fiat

Die Rückzahlungen basieren auf einem gerichtlich bestätigten Entschädigungsplan, den das US-Konkursgericht in Delaware am 7. Oktober 2024 genehmigt hat. Für die überwiegende Zahl der Gläubiger bedeutet dies faktisch eine Veräußerung ihrer Kryptowährungen zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt – dem Tiefpunkt des Bärenmarkts.

Die Auszahlung in Fiat statt Krypto hat mehrere juristische Konsequenzen:

  • Kein realer Werterhalt: Die Rückzahlung orientiert sich am historischen USD-Wert – nicht am heutigen Marktwert der digitalen Assets.
  • Entgangener Gewinn: Kurssteigerungen seit November 2022 werden nicht berücksichtigt.
  • Begrenzte rechtliche Handhabe: Der Rückzahlungsmodus wurde von den US-Gerichten bestätigt.

Steuerliche Einordnung der Rückzahlungen

Auch aus steuerlicher Sicht ist die Situation komplex:

  • Versteuerung der Rückzahlungen: Da die Rückzahlung in US-Dollar erfolgt und keine Veräußerungsvorgänge von Kryptowährungen vorliegen, dürfte aus deutscher Sicht kein erneuter steuerpflichtiger Vorgang im Sinne des § 23 EStG entstehen.
  • Verlustrealisierung: Die Auszahlung in Fiat zum historischen Kurs kann jedoch als Realisierung eines Verlustes gewertet werden – was ggf. mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden kann.
  • Nachweispflicht: Geschädigte sollten sämtliche Unterlagen zu Einlagen, Kursständen, Rückzahlungen und Korrespondenzen mit FTX dokumentieren, um steuerlich fundiert argumentieren zu können.

Eine verbindliche steuerliche Beurteilung sollte im Einzelfall durch einen spezialisierten Steuerberater erfolgen.

 

Fazit: Rückzahlung ist nur der erste Schritt – rechtliche und steuerliche Aufarbeitung bleibt erforderlich

Die Entschädigungen der FTX-Gläubiger markieren einen wichtigen, aber keineswegs abschließenden Schritt. Die Entscheidung, auf Basis historischer Kurse in Fiat auszuzahlen, bleibt juristisch umstritten und führt zu faktischen Verlusten bei den Betroffenen.

Deutsche Anleger sind gut beraten, jetzt aktiv zu werden, Ansprüche zu sichern und eine umfassende rechtliche sowie steuerliche Prüfung durchzuführen.

Zu dem Thema sowie zu allen anderen steuerlichen und erbrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Nummer 040/ 528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de.

 

DISCLAIMER: Dieser Beitrag ersetzt keine umfassende steuerliche bzw. rechtliche Beratung durch einen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt im Einzelfall. Es handelt sich um einen rein informativen Beitrag. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der in dem Beitrag verwendeten Informationen wird keine Garantie übernommen. Jegliche Haftung für Schäden, die ihre Entstehung in der Nutzung oder Nichtnutzung von Informationen in diesem Beitrag haben, wird ausgeschlossen.