RUGE FEHSENFELD nun zertifizierter Steuerberater auf CoinTracking
Der Handel mit Kryptowährungen, wie Bitcoin, Ether oder Ripple, erfreut sich großer Beliebtheit. Steuerrechtlich ist der Handel mit Kryptowährungen ein vergleichsweise neues Themengebiet und so für viele Anleger „Neuland“. RUGE FEHSENFELD ist ab sofort als zertifizierter Steuerexperte im Bereich der Kryptowährungen als eine von aktuell insgesamt 75 Steuerberatungskanzleien weltweit auf der Website von CoinTracking gelistet. Das Online-Portal CoinTracking ist Marktführer im Crypto-Portfolio- und Steuer-Tracking (Erstellung von Steuerberichten) und bietet Anlegern die Möglichkeit, im volatilen Handel mit verschiedensten Kryptowährungen die Übersicht zu behalten. Die steuerliche Behandlung der Veräußerungsgewinne aus dem Handel mit den digitalen Währungen gleichen nicht, wie ggf. zunächst vermutet werden könnte, dem Devisen- oder Wertpapierhandel. Die gewinnbringende Veräußerung von Kryptowährungen aus dem Privatvermögen führt nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, sondern qualifiziert sich als privates Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 EStG. Einkünfte aus der Veräußerung aus dem Privatvermögen fallen somit in die Kategorie der sonstigen Einkünfte und unterliegen dem persönlichen Einkommensteuertarif des Steuerpflichtigen. Für die Besteuerung relevant ist zudem die Haltedauer der Kryptowährungen. Ist die Haltedauer länger als ein Jahr, ist der Veräußerungsgewinn im Privatvermögen (Achtung: Für gewerbliche Händler gelten andere Prinzipien) steuerfrei. Wird die Kryptowährung vor Ablauf eines Jahres veräußert, werden die Veräußerungsgewinne besteuert, sofern sie die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte i. H. v. EUR 600,00 übersteigen. Nicht zuletzt wegen der Rechtsunsicherheit bei der steuerlichen Einordnung von Kryptowährungsgeschäften ist es für Anleger in Kryptowährungen wertvoll einen zuverlässigen Partner in der Steuerberatung an der Seite zu haben.
Sollten Sie noch weitere Fragen in diesem Zusammenhang oder im Steuerrecht haben, beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Nummer 040/528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de.