Update zum „Jahressteuergesetz 2018″
Am 8. November 2018 hat der Gesetzesentwurf zum „Jahressteuergesetz 2018“ (Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) im Bundestag die notwendige Mehrheit gefunden, sodass dieser als Gesetz dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet wird.
Neben den bereits im Entwurf enthaltenen wesentlichen Regelungen (Blog-Beitrag vom 10. August 2018) im Umsatzsteuergesetz (Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf Internetplattformen und die einheitliche steuerliche Behandlung von Gutscheinen) und im Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz (Förderung der Elektromobilität durch niedrigere Besteuerung der privaten Nutzung, Verhinderungen von Cum/Cum-Transaktionen, Beschränkung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften) kommen nun noch weitere Änderungen hinzu.
Im Wesentlichen sind hier die Steuerbefreiungen für das Job-Ticket (Zuschüsse, Sachbezüge und mittelbare Vorteilsgewährungen durch Rahmenabkommen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) und die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads anzuführen. Auf diese Weise fließt der umweltfreundliche Gedanke in das Gesetz ein.
Die Änderungen erfolgten auch auf Bitte des Bundesrats, sodass die bevorstehende Zustimmung des Bundesrats und das spätere Inkrafttreten wohl nur noch reine Formsache sind.
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