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Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 im Überblick

26. Oktober 2026

Ab dem 1. Januar 2027 soll das Altersvorsorgedepot am Markt verfügbar sein. Es ist ein staatlich gefördertes Depot für die private Altersvorsorge, das ohne Garantie auskommt und Anlagen am Kapitalmarkt ermöglicht, etwa global gestreute Aktien-ETFs. Im Neugeschäft löst es die Riester-Rente ab. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter.

Wer privat vorsorgen möchte, sollte vor einer Entscheidung die Förderbedingungen, die Kostenobergrenze des Standarddepots, die steuerliche Behandlung in der Auszahlungsphase und die Frage kennen, was mit bestehenden Verträgen geschieht. Dieser Beitrag erläutert den Rechtsstand nach der verkündeten Reform und benennt die Punkte, die noch offen sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Depot ohne Garantie. Ab dem 1. Januar 2027 darf es am Markt vertrieben werden.
  • Im Neugeschäft ersetzt es die Riester-Rente. Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter.
  • Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr. Für jedes Kind kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage hinzu.
  • Auch Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
  • Das Standarddepot ist bei jedem Anbieter erhältlich. Seine Kosten sind auf 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt.
  • Während der Ansparphase fallen keine Steuern auf Erträge an. Besteuert wird erst die Auszahlung.
  • Offen sind unter anderem die Verordnung für ein öffentliches Standarddepot und die konkreten Anbieterbedingungen.

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein Altersvorsorgevertrag, bei dem auf Garantien verzichtet wird, um renditeorientierte Anlageformen zu ermöglichen. Der Anbieter legt die Eigenbeiträge und die staatlichen Zulagen am Kapitalmarkt an. Welche Vermögensgegenstände zulässig sind, legt eine Positivliste abschließend fest.

Garantieprodukte bleiben daneben möglich. Neben der Beitragserhaltungsgarantie ist künftig auch eine niedrigere Garantiestufe zulässig. Dabei stehen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 Prozent der eingezahlten Beträge zur Verfügung, je nach Vertrag auch mindestens 100 Prozent. Eine niedrigere Garantiestufe kann höhere Renditechancen eröffnen, bietet aber weniger Sicherheit.

Ohne Garantie trägt der Sparer das Risiko, dass der Wert des Depots zeitweise oder dauerhaft unter die eingezahlten Beträge sinkt. Die Förderung ändert daran nichts.

Ab wann und für wen gilt die Reform?

Das Bundeskabinett hat die Reform am 17. Dezember 2025 beschlossen. Der Deutsche Bundestag stimmte am 27. März 2026 zu, der Bundesrat am 8. Mai 2026. Nach Angaben von Fachquellen wurde das Gesetz am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.

Gefördert werden künftig auch Selbstständige. Unmittelbar förderberechtigt sind Gewerbetreibende mit Einkünften nach § 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und Freiberufler nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG, sofern sie eine Steuererklärung abgegeben haben. Dazu kommen Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung. Für die Grundzulage ist eine jährliche Zahlung von mindestens 120 Euro in den eigenen Vertrag erforderlich.

Die staatliche Förderung im Überblick

Die Zulage wird künftig beitragsproportional berechnet. Der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag der Riester-Rente entfällt damit.

Baustein Regelung
Grundzulage bis 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr

 

50 Cent je eingezahltem Euro

 

Grundzulage für 361 bis 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr

 

25 Cent je eingezahltem Euro

 

Höchstbetrag der Grundzulage

 

540 Euro pro Jahr

 

Kinderzulage je berücksichtigungs-
fähigem Kind

 

1 Euro je eingezahltem Euro bis 300 Euro Eigenbeitrag, also bis zu 300 Euro pro Kind

 

Berufseinsteigerbonus einmalig 200 Euro, wenn das 25. Lebensjahr zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht vollendet ist

Ein Beispiel verdeutlicht die Staffelung. Bei einem Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr, also 25 Euro im Monat, beträgt die Grundzulage 150 Euro. Ein Elternteil erhält für ein Kind zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage. Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr beträgt die Grundzulage den Höchstbetrag von 540 Euro.

Eigenbeiträge über 1.800 Euro sind bis zu einer Jahressumme von 6.840 Euro möglich. Sie werden jedoch nicht gefördert, und die Zulage erhöht sich dadurch nicht. Für den Sonderausgabenabzug können künftig höchstens 1.800 Euro zuzüglich des Zulageanspruchs geltend gemacht werden. Ohne Kinderzulage ergibt sich damit ein Höchstbetrag von 2.340 Euro.

Das Standarddepot und der Kostendeckel

Für Sparer, die sich nicht zwischen den Angeboten entscheiden möchten, schafft der Gesetzgeber ein Standardprodukt, das sogenannte Standarddepot Altersvorsorge. Es soll bei jedem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verfügbar sein und besonders einfach zu handhaben sein. Individuelle Entscheidungen sind nur erforderlich, wenn man von den Standardeinstellungen abweichen möchte.

Die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten, also die Effektivkosten, ist beim Standarddepot auf 1,0 Prozent begrenzt. Dieser Deckel bietet Orientierung und Vergleichbarkeit. Er sagt jedoch nichts über die Wertentwicklung aus. Bei einem selbst ausgewählten ETF-Portfolio können die Kosten je nach Produkt deutlich niedriger liegen. Ob das für den Einzelnen sinnvoll ist, hängt von Kenntnissen, Zeit und Interesse an der eigenen Anlage ab.

Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass ein öffentlicher Träger einen Standarddepot-Vertrag anbieten kann. Dafür ist eine Verordnung der Bundesregierung erforderlich, die bei Redaktionsschluss nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums noch nicht vorlag.

Riester-Verträge und Wechsel

Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten. Es gibt keine automatische Kündigung und keine automatische Umwandlung. Ab 2027 können jedoch keine neuen Verträge nach dem alten Riester-Modell mehr abgeschlossen werden. Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt ein Bestandsschutz.

Ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist freiwillig. Wer seinen alten Vertrag behält, kann durch eine Erklärung gegenüber dem Anbieter unter Beibehaltung der sonstigen Vertragskonditionen in die neue Fördersystematik wechseln. Beim Wechsel ist zu entscheiden, ob künftig in ein Altersvorsorgedepot oder in ein Garantieprodukt eingezahlt werden soll. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von den Kosten, Garantien und bereits erworbenen Ansprüchen des bestehenden Vertrags ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Besteuerung und Auszahlung

Die Fördersystematik bleibt im Grundsatz erhalten. Eigenbeiträge werden als Sonderausgaben berücksichtigt. Während der Ansparphase fallen keine Steuern auf Wertsteigerungen und Erträge an. Besteuert werden die Leistungen erst in der Auszahlungsphase nach dem individuellen Steuersatz gemäß § 22 Nummer 5 EStG. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums ist dieser Steuersatz im Ruhestand in den meisten Fällen niedriger als während des Erwerbslebens.

Für die Auszahlung sollen neben lebenslangen Renten künftig auch Zeitrenten angeboten werden. Die Ausgestaltung der Auszahlungspläne im Einzelnen richtet sich nach den Produktbedingungen der Anbieter.

Das geförderte Altersvorsorgevermögen ist im Sozialrecht privilegiert und muss insoweit nicht verwertet werden, wie es bis zur Förderhöchstgrenze gefördert wurde. Der ungeförderte Teil ist dagegen nicht geschützt. Wer das Vermögen vorzeitig schädlich verwendet, unterliegt insgesamt den allgemeinen sozialrechtlichen Regeln.

Offene Punkte und Grenzen

Die Reform ist beschlossen, ihre praktische Umsetzung ist aber noch nicht vollständig abgeschlossen. Die konkreten Produktbedingungen der Anbieter, die Zertifizierung der Verträge und die Verordnung für das öffentliche Standarddepot sind bei Erstellung dieses Beitrags nicht abschließend bekannt. Maßgeblich bleiben das Gesetz im amtlichen Wortlaut und die Vertragsunterlagen der Anbieter.

Eine pauschale Empfehlung für das Altersvorsorgedepot, ein Garantieprodukt oder das Standarddepot ist nicht möglich. Die Eignung hängt von Einkommen, Familiensituation, Anlagehorizont, Risikotragfähigkeit und bestehenden Verträgen ab. Insbesondere bei einem Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag sollten die Auswirkungen vorab geprüft werden.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen?

Nein. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, eine automatische Kündigung oder Umwandlung findet nicht statt. Ab 2027 können allerdings keine neuen Verträge nach dem alten Riester-Modell mehr abgeschlossen werden. Ein Wechsel ist freiwillig und sollte anhand der Kosten und bereits erworbenen Ansprüche im Einzelfall geprüft werden.

Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Garantie?

Nein. Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf Garantien. Wer Sicherheit bevorzugt, kann weiterhin ein Garantieprodukt wählen. Dabei kann die Garantie künftig auch auf 80 Prozent der eingezahlten Beträge begrenzt sein.

Können auch Selbstständige gefördert werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Gefördert werden Gewerbetreibende mit Einkünften nach § 15 EStG und Freiberufler nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG, sofern sie eine Steuererklärung abgegeben haben. Dazu kommen Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung höchstens?

Die Grundzulage beträgt bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr höchstens 540 Euro. Für jedes Kind kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage hinzu, sofern ein Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr geleistet wird.

Sind die Erträge im Altersvorsorgedepot steuerpflichtig?

Während der Ansparphase fallen keine Steuern auf Erträge an. Besteuert werden die Leistungen in der Auszahlungsphase nach dem individuellen Steuersatz gemäß § 22 Nummer 5 EStG.

Fazit

Das Altersvorsorgedepot bietet eine staatlich geförderte Möglichkeit, privat für das Alter zu sparen, verbunden mit Kapitalmarktrisiken ohne Garantie. Die Förderung ist beim Eigenbeitrag bis 360 Euro im Jahr besonders hoch, und der Standarddepot-Kostendeckel schafft Vergleichbarkeit. Ob sich ein Altersvorsorgedepot, ein Garantieprodukt oder ein Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag lohnt, hängt jedoch von der persönlichen Situation ab. Dazu gehören Einkommen, Familie, Anlagehorizont, Risikotragfähigkeit und bestehende Verträge. Vor einer Entscheidung sollten die konkreten Produktbedingungen der Anbieter und der Stand der Umsetzung geprüft werden.

Fachliche Ansprechperson

Fachlicher Ansprechpartner: Sascha Fehsenfeld LL.M., Steuerberater

Sascha Fehsenfeld ist Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Erbrecht. Er berät im Schnittfeld von Steuer- und Erbrecht und ist Fachberater für Internationales Steuerrecht. Die steuerliche Behandlung privater Altersvorsorge berührt genau diese Schnittstellen.

Zum Teamprofil von Sascha Fehsenfeld

Dieser Beitrag bietet eine erste Orientierung auf Grundlage des Stands der genannten Quellen im Oktober 2026. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.