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Das BMF-Schreiben vom 13.Juni 2024 zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen

19. Juni 2024

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 13. Juni 2024 ein Schreiben veröffentlicht, welches den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen regelt. Das Schreiben beinhaltet die finale Staatenaustauschliste für 2024 gemäß dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG).
Das FKAustG zielt darauf ab, die internationale Steuertransparenz zu erhöhen und Steuerhinterziehung zu bekämpfen, indem Informationen über Finanzkonten zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und den zuständigen Behörden anderer Staaten automatisch ausgetauscht werden (§ 27 Absatz 1 FKAustG). Die betroffenen Finanzinstitute müssen hiernach dem BZSt die relevanten Daten für meldepflichtige Konten des Jahres 2023 bis spätestens 31. Juli 2024 in einem amtlich vorgeschriebenen Format elektronisch übermitteln (§ 27 Absatz 2 FKAustG).
Unterteilt sind die im Schreiben aufgelisteten Staaten in vier Kategorien:
EU-Mitgliedstaaten, die auf Basis der Richtlinie 2011/16/EU und deren Ergänzung durch die Richtlinie 2014/107/EU Informationen austauschen.
Drittstaaten, die Vertragsparteien der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten sind und diese in ihr nationales Recht übernommen haben.
Drittstaaten, die bilaterale Verträge mit der EU zur Regelung des Informationsaustauschs abgeschlossen haben.
Drittstaaten, mit denen Deutschland ein Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch geschlossen hat, das den automatischen Austausch von Informationen ermöglicht.
Die aktualisierte Liste, die am 27. Mai 2024 veröffentlicht wurde, steht ab sofort auf der Website des BZSt zur Ansicht bereit. Finanzinstitute sollten diese regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die aktuellen Meldeanforderungen erfüllen. Für den Datenaustausch im Jahr 2025 wird eine neue Liste erstellt und in einem weiteren Schreiben des BMF veröffentlicht.
Der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten nach dem FKAustG ist ein wesentlicher Schritt zur Förderung der Steuertransparenz und zur Bekämpfung internationaler Steuerhinterziehung. Finanzinstitute müssen sicherstellen, dass sie die Meldepflichten rechtzeitig und korrekt erfüllen, um Sanktionen zu vermeiden. Die finale Staatenaustauschliste 2024 bietet eine verlässliche Grundlage für die Identifikation der betroffenen Staaten.
Zum BMF-Schreiben sowie zu allen anderen steuerrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Nummer 040/ 528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de.