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Das Sammelauskunftsersuchen und die Bedeutung für die Krypto-Szene

16. Juli 2021

In den USA wurde jüngst ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter und Kunden der Binance Holdings Ltd. eingeleitet. Der Vorwurf: Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Die Ermittlungen werden angeführt durch das US-Bundesministerium für Justiz und der zuständigen höchsten Steuerbehörde der Vereinigten Staaten, der IRS. Ein weiterer Zwischenfall, mit dessen Hilfe sich die US-amerikanischen Behörden die Bekämpfung der Steuerausfälle aus nicht deklarierten Einkünften aus Krypto-Geschäften verspricht. Bereits das Sammelauskunftsersuchen gegen Coinbase im Jahr 2017 war ein durchschlagender Erfolg.

Ein solches Vorgehen könnte nun auch deutschen Krypto-Tradern bevorstehen. Mit Wirkung vom 23. Juni 2017 wurde § 93 Abs. 1a AO neu eingeführt. Diese Vorschrift ermöglicht es den Finanzämtern, sog. „Sammelauskunftsersuchen“ bei Dritten einzuholen. Voraussetzung dafür ist ein hinreichender Anlass für die Ermittlungen zum einen und zum anderen der Umstand, dass andere Methoden zur Steuerermittlung fehlgeschlagen oder nicht erfolgsversprechend sind.

Was vorher schon stillschweigende Realität war, ist daher spätestens seit 2017 gelebte Praxis. Selbst Sammelauskunftsersuchen gegenüber einschlägiger Krypto-Reporting-Systeme wie CoinTracking & Co. könnten mithilfe dieser Vorschrift nunmehr denkbar sein. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis auch die Finanzämter sich auf diesem Wege steuerlich relevante Informationen einholen. Das potentielle Steueraufkommen, das Krypto-Erträge mit sich bringen, spricht dabei für sich.

Es empfiehlt sich daher stets, sämtliche steuerlich relevanten Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowährungsgeschäften dem Finanzamt anzuzeigen. Ist dies nicht erfolgt, könnte eine strafbefreiende Selbstanzeige anzuraten sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können Verurteilungen nach dem Steuerstrafrecht so verhindert werden. Wie dies zu bewerkstelligen ist, weiß ein auf dem Gebiet der Selbstanzeige und der Steuerpflicht von Krypto-Gewinnen versierter Fachanwalt oder Steuerberater am besten.

Zu dem Thema Sammelauskunftsersuchen im Kryptogeschäft sowie zu allen anderen steuerrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Nummer 040/528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de