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Bekanntmachung der vorläufigen Staatenaustauschliste

7. Februar 2018

Das Bundesfinanzministerium hat eine vorläufige Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten veröffentlicht. Die Liste enthält solche Staaten, mit denen voraussichtlich der automatische Datenaustausch zum 30. September 2018 erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten zum 31. Juli 2018 dem Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln haben. Auf der Liste stehen Länder wie Luxemburg, Monaco, Österreich, Schweiz, Türkei, Zypern und 95 weitere Staaten. Die gesamte Liste ist hier abrufbar. http://www.bundesfinanzministerium.de