Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019
Nach langer Beratungszeit ist es der Finanzverwaltung kurz vor Jahresende doch noch gelungen die neuen amtlichen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 (ErbStR 2019) zu veröffentlichen.
Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 21. August 2019 entsteht. Sie gelten aber auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem 22. August 2019 entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes betreffen, die vor dem 1. Mai 2019 anzuwenden sind. Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.
Gerne beraten wir Sie umfassend zu allen Bereichen rund um das Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer. Sie erreichen uns unter 040 528403 – 0 oder per E-Mail info@rugefehsenfeld.de.