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Finanzämter wahren den Weihnachtsfrieden

20. Dezember 2019

Der Stress an den Weihnachtsfeiertagen gehört für uns alle zumeist zum normalen Jahresrhythmus dazu. Freude bereitet dies wohl niemandem – das weiß auch das Finanzamt. Daher zeigen sich die Behörden auch in diesem Jahr wieder nachsichtig und verzichten während der Feiertage auf „nachteilige“ Verwaltungsakte.

Bis zum heutigen Tage gaben folgende Bundesländer bekannt, dass Sie den Weihnachtsfrieden wahren wollen:

  • Baden-Württemberg: 21.12.2019 bis 01.01.2020
  • Bayern: 23.12.2019 bis 01.01.2020
  • Hessen: 20.12.2019 bis 31.12.2019
  • NRW: 17.12.2019 bis 31.12.2019
  • Sachsen: 23.12.2019 bis 01.01.2020
  • Thüringen: 23.12.2019 bis 26.12.2020

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben jedoch gezeigt, dass auch Hamburg und Schleswig-Holstein den Weihnachtsfrieden „informell“ wahren.

Verzichtet wird insbesondere auf die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern, Vollstreckungshandlungen, die Anordnung von Betriebsprüfungen und den Versand von Prüfungsberichten.

Rechtsfolgen, die durch Gesetz innerhalb dieser Zeit eintreten, betrifft dies nicht. Gleiches gilt, wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint, wie etwa bei drohender Verjährung. Auch gesetzliche Fristen sind hiervon unberührt.

Steuerbescheide werden weiterhin durchgehend verschickt, sodass auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen können.

In diesem Sinne wünscht RUGE FEHSENFELD eine erholsame und besinnliche Weihnachtszeit!