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Wichtige Information zum Kurzarbeitergeld aufgrund der aktuellen Umstände!

5. März 2020

Aufgrund der aktuellen geopolitischen Umstände möchten wir Sie kurzfristig auf die Möglichkeit der Kurzarbeit hinweisen.

Mit Datum vom 28.02.2020 hat die Bundesagentur für Arbeit die pandemischen Auswirkungen des Corona-Virus (Covid-19) als Voraussetzung für Kurzarbeit anerkannt. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus (Covid-19) Kurzarbeit anordnen (müssen) und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber für die Zukunft beantragt werden. Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sind (u. a.), dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind.

Hier finden Sie das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld.

Gern helfen wir Ihnen bei der Beantragung, Einrichtung und Abrechnung rund um da Thema Kurzarbeitergeld. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie gerne einen unserer Spezialisten. Sie erreichen uns jederzeit telefonisch unter 040/528 403-0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de.