Update in Sachen Madoff-Fonds
Nachdem der für Entschädigungszahlungen zuständige Madoff Victims Fund (MVF) im vergangenen Jahr Bescheinigungen über die Anerkennung von Verlusten (Final Determination Notice – Approval) versendet hat, haben solche Anleger, deren Verluste anerkannt wurden, in der Regel zwei Schecks erhalten. Die Entschädigungsquote nach diesen zwei Schecks wird vom MVF mit etwa 40 % angegeben. Weitere Auszahlungen werden grundsätzlich in Aussicht gestellt. Der MVF hält derzeit eine finale Entschädigungsquote von über 50 % für möglich.
Am Freitag veröffentlichte das Bundesfinanzministerium zudem ein BMF-Schreiben zu der steuerlichen Behandlung von Investmenterträgen aus Madoff-Fonds (Herald (Lux), Primeo Fund Primeo Select Fund, Thema Fund sowie Herald Fund SPC). Bei Investmentanteilen an Madoff-Fonds, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden (sog. bestandsgeschützte Alt-Anteile), ist nach dem BMF-Schreiben aus Billigkeitsgründen von einer Besteuerung der Ausschüttungen abzusehen. In allen anderen Fällen sind die Ausschüttungen grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen der Kapitalertragsteuer.
Kreditinstitute sollten nach dem BMF-Schreiben bei bestandsgeschützten Alt-Anteilen keine Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttungen aus Madoff-Fonds einbehalten. Bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) soll von den Banken erstattet werden. Sofern bei bestandsgeschützten Alt-Anteilen Kapitalertragsteuer einbehalten und keine Erstattung vorgenommen wurde, ist die Kapitalertragsteuer im Rahmen des Veranlagungsverfahrens (d.h. über die Einkommensteuererklärung) zu erstatten. Die Erstattung setzt eine gesonderte Bescheinigung der Bank voraus, die bei der Einkommensteuererklärung beizufügen ist. Zudem sind bei der Übernahme der Daten aus der Jahressteuerbescheinigung der Bank gewisse Besonderheiten zu beachten. Das komplette BMF-Schreiben finden Sie hier. Sollten Sie Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung oder dem Erstattungsverfahren benötigen, nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.