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Neues Investitionssofortprogramm: Steuerliche Entlastung und Impulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland

25. Juli 2025

Mit Zustimmung des Bundesrats am 11. Juli 2025 ist der Weg frei für das sogenannte steuerliche Investitionssofortprogramm. Ziel dieses umfangreichen Gesetzespakets ist es, nach Jahren der wirtschaftlichen Stagnation gezielte Anreize für Unternehmen zu setzen, Investitionen anzustoßen, Innovationen zu fördern und den Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Vergleich wieder attraktiver zu machen. Die Maßnahmen verbinden kurzfristige Impulse mit langfristiger Planungssicherheit für Unternehmen.

Kernstück des Programms ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Unternehmen können bei Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 jährlich bis zu 30 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Dadurch wird ein Liquiditätseffekt erzielt, der insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommt und Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge unmittelbar attraktiver macht.

Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sieht das Gesetz eine Sonderregelung vor: Im Jahr der Anschaffung können 75 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden, gefolgt von fallenden Staffelsätzen in den folgenden Jahren. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden – unabhängig davon, ob es sich um Pkw, Lkw oder Busse handelt. Zudem wird die bisherige Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte Dienstwagenbesteuerung von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben, um auch höherwertige E-Fahrzeuge in die Förderung einzubeziehen.

Ab 2028 beginnt die schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer: Von derzeit 15 % sinkt der Satz bis 2032 jährlich um jeweils einen Prozentpunkt auf letztlich 10 %. Dadurch reduziert sich die Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften perspektivisch auf rund 25 % – ein klares Signal im internationalen Standortwettbewerb. Korrespondierend wird auch der Steuersatz für thesaurierte Gewinne bei Personenunternehmen abgesenkt: Von 28,25 % aktuell auf 25 % ab dem Veranlagungszeitraum 2032. Damit soll die steuerliche Neutralität zwischen Kapital- und Personengesellschaften gewahrt bleiben.

Auch Forschung und Entwicklung profitieren vom Gesetzespaket. Ab 2026 steigt die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Forschungszulage von 10 auf 12 Millionen Euro jährlich. Gemein- und Betriebskosten werden künftig pauschal mit 20 % der förderfähigen Personalkosten berücksichtigt, wodurch das Verfahren deutlich vereinfacht wird. Die Pauschale für Eigenleistungen wird auf 100 Euro pro Arbeitsstunde erhöht. Diese Anpassungen sollen insbesondere forschungsintensiven Unternehmen einen Anreiz bieten, ihre Aktivitäten in Deutschland auszuweiten.

Ein zentraler politischer Streitpunkt waren die damit verbundenen Steuermindereinnahmen, die bis 2029 auf jährlich rund 17 Milliarden Euro anwachsen werden. Zur Entlastung der Länder und Kommunen übernimmt der Bund die Ausfälle der Kommunen vollständig und stellt zusätzliche Mittel für Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser zur Verfügung. Dieses Finanzierungsmodell war ausschlaggebend für die Zustimmung des Bundesrats.

Das Investitionssofortprogramm ist mehr als ein konjunkturelles Impulsprogramm. Es könnte einen Richtungswechsel in der Unternehmensbesteuerung markieren und eine Rückbesinnung auf den Grundsatz „Fördern statt belasten“. Insbesondere durch die Kombination von sofort wirksamen Liquiditätsentlastungen, mittelfristig planbaren Steuersenkungen und gezielten Innovationsanreizen soll der Wirtschaftsstandort Deutschland dauerhaft gestärkt werden. Damit ist das Gesetz ein erster, aber bedeutsamer Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Steuerstrukturreform.

Fazit

Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm setzt die Bundesregierung ein deutliches Zeichen: Investitionen sollen nicht länger durch steuerliche Belastungen gehemmt, sondern aktiv gefördert werden. Die Maßnahmen bieten Unternehmen aller Größenklassen spürbare finanzielle Erleichterungen, erhöhen die Planbarkeit unternehmerischer Entscheidungen und stärken gezielt Zukunftsbereiche wie Elektromobilität und Forschung. Auch wenn die Steuerausfälle erheblich sind, handelt es sich um eine strategische Investition in Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Aus Sicht der Praxis bleibt nun abzuwarten, ob die Umsetzung ebenso reibungslos erfolgt wie die Gesetzgebung – und ob die erhofften wirtschaftlichen Impulse tatsächlich in der Breite ankommen. Steuerlich eröffnet das Programm jedenfalls eine Fülle an neuen Gestaltungsmöglichkeiten, die Beraterinnen und Berater im Blick behalten sollten.

Zu dem Thema sowie zu allen anderen steuerlichen und erbrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Nummer 040/ 528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de.

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