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Künftig werden auch Online-Glücksspiele besteuert

23. Juli 2021

Ein Gesetzesentwurf, welcher am 23.06.2021 und am 25.06.2021 sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat durchgewunken wurde, sieht die Besteuerungspflicht für Veranstalter von Online-Glücksspielen vor. Grund dafür ist der Umstand, dass neuerdings (also ab Juli 2021) auch Online-Glücksspiele erlaubt sind. Der Gesetzgeber nahm dies zum Anlass, das Rennwett- und Lotteriegesetz abzuändern.

Die Besteuerung des realen Glücksspiels

Erträge aus Glücksspielen in Präsenz (z.B. in Spielhallen) werden mit dem Teil der Einnahmen zur Steuer gezogen, welcher nicht wieder als Gewinn an die Spieler ausgeschüttet worden wurde. Die Veranstalter müssen hier eine Steuer i.H.v. ca. 25% entrichten.

Die anfallenden Steuern beim Online-Glücksspiel

Im Gegenzug zum präsenten Pendant wird das Online-Glücksspiel pauschal besteuert. Nicht nur die nicht ausgezahlten, sondern alle Einnahmen werden mit einer Pauschale i.H.v. 5,3% zur Steuer veranlagt.

Erfasst werden sollen alle Online-Glücksspiele, unabhängig von der Erlaubnis bzw. der Erlaubnisfähigkeit hinsichtlich des konkreten Spieles.

Zu dem Thema Besteuerung von Online-Glücksspielen sowie zu allen anderen steuerrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Nummer 040/528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de.

Übrigens: RUGE FEHSENFELD ist jetzt auch als ausgewählte Wirtschaftskanzlei auf anwalt.org gelistet. Auf dieser Seite finden Sie viele nützliche Fachbeiträge zum Wirtschaftsrecht und etlichen anderen Themen, sowie Empfehlungen zu spezialisierten und qualifizierten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen.