Warum man einen Erbschein beantragen sollte
Der Erbschein ist eine Urkunde, welcher im Erbrecht ein hoher Stellenwert beigemessen wird. In vielen Fällen beantragt mindestens ein Erbe den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht. Im Folgenden soll erklärt werden, welche Bedeutung der Erbschein hat und warum er in den meisten Fällen sinnvoll und vor allem auch sein Geld wert ist, in manchen Fällen aber auch nicht nötig ist.
Was den meisten bekannt sein dürfte:
Der Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Es wird hierfür eine Gebühr erhoben, welche sich nach dem Nachlasswert richtet und von wenigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro schwanken kann. Mit dem Erbschein beweist man vor Dritten seine Stellung als Erbe für einen konkreten Erbfall und legitimiert sich so z.B., Auskünfte einzuholen, Eigentumsansprüche durchzusetzen und andere erbrechtlich relevanten Handlungen vorzunehmen. Ohne die Vorlage eines Erbscheins bleiben die meisten Institutionen untätig.
Was viele aber nicht wissen:
Der Erbschein entfaltet zwei sog. „Gutglaubensregeln“. Es dürfen bei der Vorlage eines Erbscheins also verschiedene Umstände vermutet werden. Konkret ist, wenn einem ein gültiger Erbschein vorgelegt wird, von zwei Dingen ausgehen:
Zunächst darf vermutet werden, dass die Erbenstellung, wie sie im Erbschein ausgewiesen ist, der tatsächlichen Erbfolge entspricht (sog. positive Vermutungswirkung). Derjenige, dem der Erbschein vorgelegt wird, steht nicht in der Pflicht, eigene Nachforschungen über die Erben anzustellen, sondern darf Auskünfte erteilen und andere Rechtshandlungen gegenüber dem Vorlegenden in seiner Eigenschaft als Erbe vornehmen.
Zudem darf man davon ausgehen, dass Verfügungsbeschränkungen, die im Erbschein nicht vermerkt sind, auch nicht existieren. Genauso wenig hat derjenige, der vom Erben ein Angebot zur Eigentumsübertragung eines Nachlassgegenstandes erhält, sich nicht die Frage zu stellen, ob der Erbe dazu berechtigt ist. Dieser Umstand wird spiegelbildlich zum Voranstehenden „negative Vermutungswirkung“ genannt.
Darum ist der Erbschein also sinnvoll:
Der Erbschein legitimiert den Erben in seiner Erbenstellung und stellt darüber hinaus klar, worüber der Erbe auf welche Weise verfügen darf, oder eben nicht. Für alle Parteien macht er also vieles leichter. Aus diesem Grund ist der Fällen, wo Erbfolgen umstritten oder nicht eindeutig sind, sind eine sinnvolle Urkunde. Die anfallenden Gerichtskosten sind dafür ein eher kleineres Übel, die man gerne hinnimmt. Anders zu beurteilen ist dies jedoch, wenn die eigene Erbenstellung eindeutig ist; zum Nachweis der Erbenstellung reicht vor dem Grundbuchamt dann ein notarielles Testament aus. Auch Banken dürfen die Vorlage eines Erbscheines nicht verlangen, wenn die Erbenstellung anderweitig belegt werden kann. Hier kann man an Zeit und Geld sparen.
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