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Die Europäische Staatsanwaltschaft und das Umsatzsteuerkarussell

4. April 2022

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) hat am 01. Juni 2021 ihre Arbeit aufgenommen und ist eine unabhängige Staatsanwaltschaft der Europäischen Union. Insgesamt haben sich 22 der 27 Mitgliedstaaten beteiligt.

Was sind die Aufgaben der EUStA?

Grundsätzlich ist die EUStA für die Untersuchung von Straftaten zuständig, die sich gegen den EU-Haushalt richten. Es sollen also die Interessen der EU geschützt werden.

Die EUStA soll ab einem Schaden von EUR 100.000,00 tätig werden, handelt es sich allerdings um einen Umsatzsteuerbetrug erst ab einem Schaden von ungefähr EUR 10.000.000,00. Diese Summe kann schnell zusammenkommen, da oft mehrere Unternehmen in verschiedenen Ländern beteiligt sind.

Was ist ein Umsatzsteuerbetrug bzw. Umsatzsteuerkarussell überhaupt?

Eine beliebte Form des Umsatzsteuerbetrugs ist das Umsatzsteuerkarussell. Von der Umsatzsteuer befreit sind Geschäfte zwischen zwei Unternehmen, die in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind. Die Betrüger lassen sich die Vorsteuer erstatten, obwohl diese tatsächlich nie bezahlt worden ist. Zur Verdeutlichung eines Umsatzsteuerkarussells hier mal ein Beispiel:

Unternehmen A aus Frankreich verkauft seine Waren an Unternehmen B aus Deutschland. Dieses Geschäft ist steuerneutral. Unternehmen B verkauft die Waren dann weiter an Unternehmen C aus Deutschland. Unternehmen B müsste eigentlich Umsatzsteuer bezahlen, aber bezahlt diese nicht. Währenddessen verkauft Unternehmen C die Waren zurück an Unternehmen A. Das Geschäft ist wieder steuerneutral. Unternehmen C lässt sich dann die Umsatzsteuer erstatten. Dadurch entstehen dem Finanzamt dann Verluste. Um den Betrug noch schwerer nachvollziehbar zu machen für die Behörden, werden teilweise unwissende Dritte miteinbezogen.

Die Anklage gegen die mutmaßlichen Täter*innen erfolgt dann vor nationalen Gerichten. Das Land in dem Anklage erhoben wird, richtet sich nach dem Schwergewicht der Tat. Weiterhin bedeutet dass, wenn in Deutschland ein europäisches Verfahren eröffnet wird, wird deutsches Recht angewendet. Dies kann zu einem unterschiedlichen Schutzniveau führen, abhängig davon in welchem Land das Verfahren geführt wird.

Was sind die aktuellen Entwicklungen?

Der erste Fall erreichte die EUStA bereits an ihrem ersten Arbeitstag um sieben Uhr morgens. Mittlerweile bearbeiten sie circa 2000 Prüffälle und einer der ersten Fälle kommt aus Deutschland. Es handelte sich um einen Umsatzsteuerbetrug indem die Niederlande, Bulgarien, die Slowakei und Ungarn beteiligt gewesen sein sollen. Es bleibt also spannend zu sehen, wie die EuStA gegen Steuerkriminalität vorgehen wird.

Sollten Sie selber betroffen sein oder die Vermutung haben, bleibt nur die Möglichkeit einer Selbstanzeige. Zum Thema strafbefreiende Selbstanzeige sowie zu allen anderen steuerrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Nummer 040/528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de.