Erbfall und Erbauseinandersetzung
Bei Eintritt des Erbfalls erbrechtlich und steuerlich aus einer Hand betreut
Komplexe Nachlässe, die etwa Immobilien-, Unternehmens- oder Auslandsvermögen beinhalten, stellen den Erben oft vor große Herausforderungen. Auch wenn es darum geht, den Nachlass des Erblassers auf mehrere Erben zu verteilen, ist regelmäßig eine rechtliche Erbauseinandersetzung erforderlich. Nur dann kann sich die von Gesetzes wegen gebildete Erbengemeinschaft wieder auflösen. Gerade bei Grundstücken oder auch geschlossenen Fonds ist anwaltliche und steuerliche Expertise gefragt, um Fehler oder steuerlich ungünstige Folgen zu vermeiden.
Als Fachanwälte für Erbrecht sowie Steuerrecht und zusammen mit unseren Steuerberatern beraten wir die Erben nach Eintritt des Erbfalls rechtlich und steuerlich aus einer Hand. Wir bieten Unterstützung beim Ausfüllen der gerichtlichen Wertermittlungsbögen, beim Stellen von Erbscheinsanträgen, bei der Begleitung von Erbauseinandersetzungen und wir beraten umfassend zu allen steuerlichen Auswirkungen. Bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung bringen wir unsere steuerliche und erbrechtliche Kompetenz ein und reduzieren somit im Rahmen der Möglichkeiten etwaige Erbschaftsteuern.