Erbschaft mit Auslandsvermögen
Erbrecht und Anrechnungsmöglichkeiten ausländischer Steuern
Die Mobilität von Menschen und Vermögen nimmt im Zuge der Globalisierung stetig zu. Gleichzeitig wachsen damit auch die grenzüberschreitenden Implikationen von Erbschaften und Nachlässen. Bei den damit einhergehenden steuerlichen und erbrechtlichen Fragestellungen stehen wir unseren Mandanten mit unserer Expertise im internationalen Steuer- und Erbrecht begleitend zur Seite.
Wir beraten Sie in Bezug auf die Anwendung der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen im Erbrecht und Anrechnungsmöglichkeiten ausländischer Steuern. Auch helfen wir bei der Erstattung ausländischer Quellensteuer (z. B. USA). Bei der Kommunikation mit ausländischen Anwälten und Nachlassverwaltern profitieren unsere Mandanten in der Kommunikation von dem verhandlungssicheren Englisch ihrer Ansprechpartner.
Im Ausland ansässige Erben beraten wir bei der Abwicklung oder Verwaltung von deutschen Vermögenswerten, wie z. B. Immobilienvermögen, und übernehmen sämtliche Deklarationspflichten wie etwa die Erstellung und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung.