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Patientenverfügung

Den letzten Weg selbst bestimmen

Eine gute Vorsorge ist wichtiger denn je! Deshalb sollte jeder – egal welchen Alters – sich mit diesen Themen frühzeitig auseinandersetzen und für sich seinen ganz persönlichen Willen für den Ernstfall formulieren.

Mit einer Patientenverfügung geben Sie bereits jetzt Anweisungen an einen behandelnden Arzt, Pfleger, Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigten, wie Ihre medizinische Behandlung zukünftig einmal zu erfolgen hat, sofern Sie selbst direkte Anweisungen nicht mehr geben können.

Um dem Bedürfnis der Selbstbestimmung Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 1.9.2009 die Patientenverfügung gesetzlich geregelt. Somit gibt es nun endlich eine Rechtsgrundlage, die sicherstellt, dass Ihre Wünsche auch umgesetzt werden.

In einer Patientenverfügung können Menschen festlegen, wie sie am Ende ihres Lebens medizinisch behandelt werden wollen. Darin müssen sie möglichst konkret sein: Nur zu sagen, dass „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ gewünscht sind, reicht nicht aus, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in 2016. Bindend seien die Festlegungen nur dann, wenn einzelne ärztliche Maßnahmen genannt oder Krankheiten und Behandlungssituationen klar genug beschrieben würden, urteilten die Karlsruher Richter.

Insbesondere Patientenverfügungen die vor dem Jahre 2016 abgeschlossen wurden, tragen das latente Risiko der Unwirksamkeit in sich.

Verhindern Sie, dass über Sie fremdbestimmt wird. Bestimmen Sie Ihren letzten Weg selbst und nehmen Sie die Last von denen, welche über Sie bestimmen müssen.

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Bastian Ruge LL.M. Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Erbrecht

Bastian Ruge LL.M.

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