Ordnungsgemäße Kassenführung
Alle baren Geschäftsvorgänge eines Unternehmens sollen grundsätzlich über die Kasse abgewickelt und täglich in einem Kassenbuch aufgezeichnet werden. Der Gesetzgeber verschärft in mehreren Schritten die Anforderungen an die Kassenführung. Zum 01.01.2017 werden an die Nutzung elektronischer Kassen neue Anforderungen gestellt. Insbesondere müssen die Tagesendsummen und alle Einzelbewegungen (Einzelbons) täglich aufgezeichnet und in maschinell auswertbarer Form für die Dauer der Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) archiviert werden. Weitere Verschärfungen machen ggf. die technische Nachrüstung des vorhandenen Kassensystems oder eine Neuanschaffung notwendig. Sprechen Sie uns an, um zukünftig empfindliche Hinzuschätzungen im Unternehmen zu vermeiden.