Verjährter Pflichtteilsanspruch steuerlich abziehbar
Im Jahr 1986 errichteten der Vater des K und dessen Ehefrau und zugleich Stiefmutter des K ein notarielles gemeinschaftliches Testament, worin sie gegenseitig zu Alleinerben und den K zum Erben des Überlebenden einsetzen (sog. Berliner Testament). Der Vater des K verstab 2003, die Stiefmutter 2014. In der Erbschaftsteuererklärung erklärte K als Nachlassverbindlichkeit einen eigenen Pflichtteilsanspruch, den er seiner Stiefmutter gegenüber mündlich geltend gemacht habe. Das Finanzamt setzte die Erbschaftsteuer, ohne den geltend gemachten Pflichtteilsanspruch bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs zu berücksichtigen, fest. Dagegen legte K erfolglos Einspruch ein. Er rügte die Versagung des Abzuges des Pflichtteilsanspruchs als Erblasserschuld bei der Ermittlung des steuerpflcihtigen Erwerbs aufgrund des Ablebens seiner Stiefmutter. Das Finanzgericht gab der Klage statt. Das Finanzamt hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Verfahren ist nun beim Bundesfinanzhof (Az. BFH II R 1/16) anhängig.