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2. Bürokratieentlastungsgesetz

19. Juni 2017

Der Bundesrat hat am 12.05.2017 dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt; damit sollen vor allem kleine Unternehmen von Bürokratie befreit werden.

Als wichtigste Neuerung wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnungen rückwirkend zum 1.1.2017 von EUR 150 auf EUR 250 brutto angehoben. Damit entfallen bis zu dem nun höheren Betrag bestimmte Regularien des § 15 UStG, welche ggf. zur Versagung eines Vorsteuerabzuges geführt hätten.

Insbesondere die fehlende Angabe des Rechnungs- bzw. Leistungsempfängers führt häufig zu Problemen im Rahmen der Betriebsprüfung.