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Auskunftsersuchen nach Irland wegen Vermietung über das Vermittlungsportal Airbnb

3. August 2018

Hamburg ist die deutsche Airbnb-Hauptstadt; im vergangenen Jahr sollen um die 70.000 Übernachtungen von in- und ausländischen Touristen über das Vermietungsportal Airbnb vermittelt worden sein. Das zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat als Reaktion auf diese Entwicklungen auf Initiative der Hamburger Finanzverwaltung eine Gruppenanfrage zur Herausgabe sämtlicher Vermietungs- und Vermittlungsdaten nach Dublin (Unternehmenssitz der europäischen Tochtergesellschaft von Airbnb, Inc. aus den USA) geschickt. Die Hamburger Finanzbehörde teilte daraufhin mit, es würden „verschiedene Ermittlungen aufgenommen, um die hinter dem Angebot von Ferienwohnungen auf Onlineplattformen stehenden Steuerpflichtigen zu identifizieren und die ordnungsgemäße Besteuerung sicherzustellen“.

Steuerpflichtige, die bislang keine Steuererklärung abgegeben haben oder entsprechende Vermietungseinkünfte nicht erklärt haben, sollten sorgfältig das weitere Vorgehen planen. Bei diesen Überlegungen könnte das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige eine zentrale Rolle spielen.

In der Gesamtschau ist diese Thematik detailliert und sorgfältig aufzuarbeiten und zu prüfen, um keine empfindlichen Steuernachzahlungen, Zinsen und Strafen zu riskieren.