Anonyme Barzahlungen nur noch bis EUR 10.000
Anonyme Barzahlungen über EUR 10.000 sind in Deutschland seit dem 25.06.2017 nicht mehr erlaubt. Die entsprechende Grenze wurde mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die bisherige Grenze von EUR 15.000 wird damit erheblich abgesenkt. Betroffen ist der sogenannte Güterhandel, das sind beispielsweise Goldhändler, Schmuckhändler, Autohäuser und auch der Kunsthandel. Sehr viel konkreter als in der alten Richtlinie ist nun geregelt, wie die Mitgliedstaaten in der EU Verstöße gegen die Geldwäscheregeln zu sanktionieren haben. So legt die neue Richtlinie beispielsweise für Kredit- und Finanzinstitute eine maximale Bußgeldhöhe von EUR 5 Millionen oder 10 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes fest. Für deutsche Institute bedeutet dies eine ganz erhebliche Verschärfung: Bisher durften Bußgelder hierzulande im Regelfall höchstens EUR 100.000 betragen.