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Das neue Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz – Strengere Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen

14. Februar 2025

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit dem Referentenentwurf des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes (KStTG-E) einen bedeutenden Schritt zur steuerlichen Erfassung von Kryptowerten eingeleitet. Ziel des Gesetzes ist es, durch umfassende Melde- und Sorgfaltspflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen eine transparente Besteuerung von Kryptotransaktionen zu ermöglichen. Der Entwurf setzt die europäische DAC8-Richtlinie um und führt eine einheitliche Meldepflicht für Krypto-Transaktionen ein.

Hintergrund der Regelung ist die Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates vom 17. Oktober 2023, die eine verstärkte Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung vorsieht. Das Gesetz ergänzt die bereits bestehende MiCAR-Verordnung und orientiert sich am Crypto Asset Reporting Framework (CARF) der OECD. Ziel ist es, steuerrelevante Informationen effizient zu erfassen und Steuerhinterziehung im Bereich der digitalen Vermögenswerte zu unterbinden.

Wen betrifft das Gesetz? Das KStTG-E richtet sich an Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die meldepflichtige Transaktionen für meldepflichtige Nutzer durchführen. Hierzu zählen u. a. die Verwahrung, Verwaltung, der Betrieb von Handelsplattformen sowie Beratungs- und Transferdienstleistungen im Bereich der Kryptowährungen. Meldepflichtige Nutzer sind grundsätzlich alle Kunden mit steuerlicher Ansässigkeit in der EU oder qualifizierten Drittstaaten.

Neue Melde- und Sorgfaltspflichten Ein zentraler Bestandteil des KStTG-E sind umfangreiche Sorgfaltspflichten. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssen eine Selbstauskunft ihrer Kunden einholen, die deren steuerliche Ansässigkeit umfasst. Diese Selbstauskunft muss plausibilisiert und anhand weiterer verfügbarer Informationen geprüft werden. Bei unvollständigen oder fehlenden Angaben drohen Sanktionen.

Die Meldepflicht sieht vor, dass Krypto-Dienstleister jährlich bis zum 31. Juli des Folgejahres detaillierte Informationen zu den durchgeführten meldepflichtigen Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Dazu gehören unter anderem Stammdaten der Kunden sowie aggregierte Gesamtbruttobeträge und Marktwerte der Transaktionen. Fehlerhafte Meldungen sind unverzüglich zu berichtigen.

Konsequenzen bei Verstoßen Verstöße gegen die neuen Pflichten können mit Geldbußen von bis zu 50.000 € geahndet werden. Dies betrifft insbesondere die unzureichende Plausibilitätsprüfung der Selbstauskunft oder Verstöße gegen die Meldepflichten. Zudem können Verbandsgeldbußen gegen Unternehmen verhängt werden.

Praktische Auswirkungen und Bedeutung Die Umsetzung des KStTG-E stellt Anbieter von Krypto-Dienstleistungen vor erhebliche Herausforderungen. Besonders kleinere Unternehmen müssen erhebliche Investitionen in neue Systeme und Prozesse tätigen, um die Meldepflichten zu erfüllen. Trotz des zusätzlichen Verwaltungsaufwands hat das Gesetz das Potenzial, das Vertrauen in Kryptowährungen als Anlageklasse zu stärken und gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu schaffen.

Bis zur Umsetzung Ende 2025 bleibt wenig Zeit, sodass betroffene Unternehmen sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten sollten. Entscheidend wird auch sein, ob Drittstaaten vergleichbare Standards im Rahmen des CARF umsetzen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. In jedem Fall markiert das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz womöglich einen wichtigen Schritt hin zu mehr Steuertransparenz und Regulierung im digitalen Finanzmarkt.

Kryptoinvestoren sollten dies zum Anlass nehmen, u. U. eine der letzten Möglichkeiten zur Fertigung einer (strafbefreienden) Selbstanzeige zu ergreifen, da die Finanzverwaltung künftig flächendeckend über steuerrelevante Kryptotransaktionen Kenntnis erlangen wird.