BMF-Schreiben zur Kryptosteuer wird bald veröffentlicht
Der Entwurf des BMF-Schreibens „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token“ hat eine deutliche Verschärfung der Besteuerung von Erträgen im Zusammenhang mit Kryptowährungen vorgesehen und für Aufregung in der Kryptowelt gesorgt – zum Entwurf haben wir bereits im Krypto-Blog berichtet.
Nach der Entwurfveröffentlichung lud das Bundesministerium für Finanzen Experten aus der Krypto-Szene für eine öffentliche Anhörung ein. Die Bundesregierung ließ nunmehr allerdings durchblicken, dass keine größeren Änderungen des Entwurfes vorgesehen sind. So bleibt die Bundesregierung in einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion bei ihrer konservativen Einstellung bezüglich der Besteuerung von Mining, Staking und Lending und erklärt ferner, dass „eine zeitnahe amtliche Veröffentlichung des BMF-Schreibens angestrebt“ wird. Die Auswertung der Verbändeanhörung sei zwar noch nicht abgeschlossen, mit ernsthaften Änderungen ist allerdings nicht zu rechnen. Laut Berichten von angehörten Verbänden bestand echte Änderungsoffenheit nur hinsichtlich der Behandlung von Forks und Airdrops, nicht aber der Besteuerung von Erträgen aus Mining, Staking oder Lending bzw. der verlängerten Haltedauer dieser Erträge.
Gar nicht geäußert hat sich das BMF zur steuerrechtlichen Bewertung von NFT’s, Liquidity Mining und anderen „Exoten“ in der Kryptowelt. Es ist damit zu rechnen, dass auf das hier diskutierte BMF-Schreiben noch weitere, die Ur-Schrift konkretisierende Vorgaben folgen werden.
Zu den Themen Besteuerung von Erträgen im Zusammenhang mit Kryptowährungen sowie zu allen anderen steuerrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Nummer 040/528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de.